Lt. Nachfrage bei den Nachbargemeinden Altomünster, Erdweg, Haimhausen, Odelzhausen, Petershausen, Röhrmoos, Schwabhausen, Vierkirchen und Weichs ergab, dass vergleichbare Unterlagen bzw. Werte dort nicht vorliegen.
Im übrigen wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass die vorgenannten Werte auch nicht repräsentativ sein dürften (z.B. wo ist der Arbeitsplatz, Halbtags- oder Ganztagskraft usw.)
In den Gemeinden Altomünster und Haimhausen sind Energiegutachten vorhanden, in welchen auf Maßnahmen zur Einsparung von Strom und Heizung hingewiesen wird (Energiesparlampen, Außenfühler für die Heizung, Heizkörperthermostate, Gebäudeaussenisolierung usw.).
Für das Rathaus Markt Indersdorf gilt, dass Aussenfühler, Heizkörperthermostate, Sparlampen in den Fluren und Treppenhäusern vorhanden sind.
In den Büroräumen sind sämtliche Leuchten mit energiesparenden Vorschaltgeräten ausgestattet (herkömmliche Vorschaltgeräte haben ca. 15 Watt Wärmeverlust, die vorhandenen ca. 2 Watt). Beide Sitzungssäle sind mit Helligkeitssteueranlagen ausgerüstet um auch während den Sitzungen Energie zu sparen. Ferner ist eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 1,1 kW vorhanden, welche demnächst auf die doppelte Leistung erweitert wird.
Auch hier gilt, dass Aussagen über "weitere" Einsparmöglichkeiten nur über ein Gutachten geklärt werden können.
Aufgrund der Vielzahl der bereits vorhandenen Sparregelungen stellt sich in diesem Zusammenhang allerdings vorab die Kosten - Nutzen Frage.
Zu 2c)
Pumpstationen:
Der Markt Markt Indersdorf betreibt derzeit im Gemeindebereich 18 Pumpwerke. Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten und unnützen Stromverbrauch zu vermeiden (Pumpendauerlauf), ist der Markt dazu übergegangen, die Stationen wöchentlich zu überprüfen. Die älteste Pumpstation wird in diesem Jahr gründlich überholt und auf den neuesten Stand gebracht.
Zentralkläranlage:
Der Stromverbrauch lag im ersten Jahr nach Inbetriebnahme bei 40 kWh (EW a). = Einwohnerwert und Jahr. Nach der Literatur liegt der Stromverbrauch bei vergleichbaren Anlagen um ca. 45 kWh (EW a). Durch Umstellungen in der Verfahrenstechnik ist dem Markt gelungen, bei gleichbleibender und beim Stickstoffabbau sogar verbesserter Abbauleistung, den Stromverbrauch auf ca. 25 kWh (EW a) zu senken.
Durch den gewählten neuen Entsorgungsweg für den anfallenden Klärschlamm wird sich dieser Wert leider nicht mehr erreichen lassen.
Kläranlage Niederroth:
Die um 1980 gebaute Kläranlage war ursprünglich nur für den Abbau von Kohlenstoff (organische Verschmutzung) ausgelegt.
Elektrische Energie wurde zum Heben des Abwassers, zur Rücklaufschlammbeförderung und zum Antrieb der Scheibentauchkörper (Biologie) benötigt.
Hier bestand keine Möglichkeit, Strom einzusparen.
Um den Rothbach zu entlasten, hat sich die Gemeinde im Herbst 1998 entschlossen, für den Stickstoffabbau, einen von der Stadt Neuburg a.d. Donau übereigneten Walzentauchkörper einzubauen. Die Bescheidswerte werden jetzt gehalten, der Stromverbrauch ist aber um ca. 3000 kWh jährlich gestiegen.
Zu 3)
Die Nutzung von passiver Sonnenenergien wurde bereits einmal durch den Gemeinderat im Bebauungsplanvorentwurf "Kirchfeld" in Betracht gezogen. Ein Bauleitplan für dieses Areal steht demnächst an. Über eine Umsetzung einer derartigen Nutzung im Bebauungsplan "Schroppenteile" hat der Gemeinderat zu entscheiden. Im Rahmen der rechtskräftigen Bauleitplanung "Innenbereichssatzung Ottmarshart" wurde der Möglichkeit zum Bau von Niedrigenergiehäusern durch den Gemeinderat bereits Rechnung getragen.
Zu 4)
In der Sitzung am 21.03.2001 hat sich der Gemeinderat mit 17 : 3 Stimmen dafür ausgesprochen, Klärschlamm nicht mehr an die Landwirtschaft abzugeben, sondern diesen zu einer Kompostieranlage abzufahren, um ihn dann im Landschaftsbau wieder zu verwerten.
Folgende Alternativen zur maschinellen Entwässerung (Klärschlammreduktion) wären gegeben:
Kompostierung (Verrottung)
Eine Kompostierung des Klärschlamms ist nur nach vorheriger Entwässerung möglich. Durch den relativ hohen technischen Aufwand und Platzbedarf wäre eine Kompostierungsanlage nur bei Zusammenschluss von mehreren Kläranlagen wirtschaftlich. Es bleibe dann immer noch das Problem der Vermarktung des Substrats, dieses ist gesetzlich gesehen immer noch Klärschlamm. Auch ist bei dieser Lösung auf die Geruchsbelästigung hinzuweisen.
Vererdung
Bei diesem Verfahren muss der anfallende Klärschlamm nicht gepresst werden, sondern wird schichtweise in Erdbecken gepumpt und mit verschiedenen Gras bzw. Schilfsorten bepflanzt. Es sind mehrere Beckeneinheiten nötig, daraus ergibt sich ein relativ hoher Flächenbedarf. Für den Schlammanfall im Gemeindebereich wären ca. 10.000 m2 Fläche notwendig. Der übliche Zeitraum bis zur Räumung der Becken beträgt 10 Jahre.
Erreicht wird vor allem eine Volumenreduktion. Investitionskosten 350.000,-- bis 1 Mio. je nach Bauausführung. Restprodukt (Humus) gilt immer noch als Klärschlamm, kann aber aufgrund seines niedrigen Gehalts an organischen Stoffen nicht mehr verbrannt werden.
Solare Trocknung
Volumenreduzierung auf ein Drittel der ursprünglichen Menge. Es gibt die Möglichkeit Nasschlamm oder entwässerten Schlamm zu verarbeiten. Auf vorhandener Fläche wäre eine Trocknung der Gesamtmenge nur nach vorheriger Entwässerung möglich. Investitionskosten ca. DM 400.000,-- Bauwerk und ca. DM 100.000,-- Schlammpresse.