Grundsatzbeschluss zu Freiflächenphotovoltaikanlagen





09.12.2009 Sitzung des Marktgemeinderates

Beschlossen wurde folgener Grundsatzbeschluss zu Freiflächenphotovoltaikanlagen.

  1. Der Marktgemeinderat beschließt, eine Gesamtfläche für alle Photovoltaikfreiflächenanlagen mit max. 50 ha im Gemeindegebiet zuzulassen.
  2. Die Gesamtgröße pro Einzelanlage wird auf max. 20 ha festgelegt.


01.12.2009 Antrag der Wählergruppe Um(welt)denken
Wählergruppe Um(welt)denken
Gemeinderatsfraktion Markt Indersdorf

Wählergruppe Um(welt)denken
Georg Weigl, Bahnweg 5, 85229 Markt Indersdorf
Georg Weigl
An den
Markt Markt Indersdorf Telefon: 08136/6917
Herrn Bürgermeister Josef Kreitmeir E-Mail: weigls@t-online.de
Marktplatz 1
85229 Markt Indersdorf Markt Indersdorf, den 01.12.2009
Antrag bzgl. Grundsatzbeschluss zu Freiflächenphotovoltaikanlagen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kreitmeir,

in der nächsten Gemeinderatssitzung am 09.12.2009 steht die Verabschiedung eines Grundsatzbeschlusses über die Zulassung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemeindebereich auf der Tagesordnung. Wunschgemäß bringen wir hierzu unsere Meinung dazu in Form des folgenden Antrages zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat ein.

  1. Ziel des Marktes ist es, den kompletten Energiebedarf aller Verbraucher im Gemeindegebiet vollständig aus erneuerbaren Energien zu decken. Die Gemeinde soll somit in absehbarer Zeit energieautark werden.

  2. Neben der Einsparung von Energie und der Erhöhung der Energieeffizienz muss dazu ein Großteil der nötigen Energie aus heutiger Sicht mit Strom aus Freiflächensolaranlagen produziert werden. In einer großflächigen Gemeinde mit fast 7.000 ha Gemeindegebiet gibt es hierzu ausreichend geeignete Flächen.

    Um sicherzustellen, dass diese Photovoltaikanlagen über mehrere Jahre kontinuierlich - jeweils entsprechend der neuesten Technologie - im Gemeindegebiet gebaut werden können, soll pro Jahr grundsätzlich nur eine Fläche von circa 1 Prozent der im Gemeindegebiet verfügbaren Ackerbaufläche von ca. 4.000 ha für den Bau von Photovoltaikanlagen genehmigt werden. Damit könnten pro Jahr ungefähr 40 ha netto (also ohne Ansatz von Ausgleichs- und Erschließungsflächen) durch Anlagen mit etwa 20 Megawatt bebaut werden. Das entspricht einer jährlichen Steigerung der Stromproduktion mittels Photovoltaik um mindestens 20  Millionen Kilowattstunden.

  3. Bei der Genehmigung konkreter Flächen ist auf eine hohe Akzeptanz der Bevölkerung zu achten. Dazu ist insbesondere sicherzustellen,
    dass Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden,
    dass Anlieger nicht in ihrer Sicht beeinträchtigt werden und
    dass sich die Anlagen verträglich in das Landschaftsbild einfügen.

Mit freundlichem Gruß

Georg Weigl, Fraktionssprecher