Straßenausbaubeitragssatzung





11.12.2002 Erlass einer Satzung über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages nach Art. 5 KAG

Nach Art. 63 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung sind die Gemeinden zur Erhebung von Abgaben und damit zur Beschaffung der zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen verpflichtet, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen. Aufgrund der weiterhin angespannten Finanzsituation liegt daher der Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung nicht mehr im freien Ermessen des Marktes.

Es lag ein Antrag der Gruppe Um(welt)denken vor zum Erlass einer solchen Satzung vor.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 29.07.2002 die Angelegenheit vorberaten und empfahl dem Marktgemeinderat, eine Ausbaubeitragssatzung gemäß der amtlichen Mustersatzung des Bayer. Staatsministeriums des Inneren zu erlassen. Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 02.10.2002 die Entscheidung über die Angelegenheit zurückgestellt. Die Satzung sollte in den Bürgerversammlungen vorgestellt werden. Diese haben am 29.10.2002, 05.11.2002 und 07.11.2002 stattgefunden. Nach einer Mitteilung des Landratsamtes Dachau vom 14.10.2002 beabsichtigt das Innenministerium, ihre amtliche Mustersatzung zum Straßenausbaubeitragsrecht zu ändern. Derzeit läuft eine Anfrage an die Landratsämter und kreisfreien Städte, wie diese zur Beitragspflicht von Grundstücken im Außenbereich an Ortsstraßen stehen, die nicht baulich oder gewerblich, sondern nur gärtnerisch, land- und forstwirtschaftlich genutzt werden.

Inwieweit die Mustersatzung des Innenministeriums noch in anderen Punkten überarbeitet wird, ist derzeit nicht abzusehen.

Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung dem Marktgemeinderat vor, - entgegen dem ursprünglichen Vorschlag, die Mustersatzung des Innenministeriums zu verwenden - die Ausbaubeitragssatzung des Bayerischen Gemeinderates zu beschließen.

Die in Par. 7 genannten Prozentsätze des Gemeindeanteiles stellen die Mindestsätze dar. Der Marktgemeinderat hat darüber zu beschließen, ob die Prozentsätze (Eigenanteil der Gemeinde) zugunsten der Anlieger erhöht werden sollen. Laut Aussage des Bayerischen Gemeindetages ist eine Erhöhung des gemeindlichen Anteils um 10 bis 15% zulässig.

In Par. 2 Abs. 2 der Mustersatzung des Gemeindetags wird die Möglichkeit geschaffen, auch für bereits vor Inkrafttreten der Satzung abgeschlossene Maßnahmen Beiträge zu verlangen. Um evtl. Streitfälle bei länger zurückliegenden Maßnahmen zu vermeiden, schlägt die Verwaltung vor, abweichend von der Mustersatzung, Beiträge nur für Maßnahmen zu fordern, die bei Inkrafttreten der Satzung noch nicht abgeschlossen waren. Par.$nbsp;3 Abs. 2 entfällt daher und in Par. 13 wird ein Satz 2 eingefügt (kursiv): "Auf Maßnahmen, die vor dem In-Kraft-Treten dieser Satzung tatsächlich beendet worden sind, findet sie keine Anwendung."

Gemäß neuester Information durch die Rechtsaufsichtsbehörde bedarf die Regelung, wonach land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke zur Beitragspflicht herangezogen werden können, einer endgültigen Klärung durch den VGH. Bis zu dieser Entscheidung sollte auf solche Vorschrift (in dem vorgelegten Satzungsentwurf: Par. 8 Abs. 5 Satz 1) verzichtet werden.

Der Marktgemeinderat beschloss, folgende Straßenausbaubeitragssatzung gemäß der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages mit folgenden Änderungen zu erlassen:

Par. 3 Abs. 2 entfällt
Par. 8 Abs. 5 Satz 1 entfällt
Der Gemeindeanteil in Par. 7 wird generell um 10 % erhöht, da die vorgeschlagenen Sätze die Mindestsätze darstellen und zugunsten der Betroffenen eine Entlastung erreicht werden soll.
In Par. 13 wird folgender Satz eingefügt:
"Auf Maßnahmen, die vor dem In-Kraft-Treten dieser Satzung tatsächlich beendet worden sind, findet sie keine Anwendung."

Die Satzung finden Sie unter
http://www.markt-indersdorf.de
--> Rathaus
    --> Satzungen und Verordnungen
        --> Ausbaubeitragssatzung -ABS-



03.02.2001 Antrag auf Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Wählergruppe Um(welt)denken beantragt hiermit, den längst überfälligen Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung dem Marktrat im 1. Halbjahr 2001 zur Abstimmung vorzulegen.

Das Thema Straßenausbaubeitragssatzung wurde bereits am 21.4.99 dem Marktrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Damals wurde die Verwaltung beauftragt, Vergleichsberechnungen anzustellen, welche kurz darauf dem Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung vorgelegt wurden. Der endgültige Satzungsentwurf sollte bei einer der nächsten Sitzungen erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Trotz meiner Nachfragen im Haupt- und Finanzausschuss kam dieses Thema dann aber nicht mehr auf die Tagesordnung. Vom Bürgermeister wurde mir in diesem Zusammenhang mitgeteilt, ich könnte ja einen entsprechenden Antrag stellen, was ich hiermit in die Tat umsetze.

Begründung:

Einige der vielfältigen Gründe für den Erlass dieser Satzung, insbesondere auch für den Erlass zum jetzigen Zeitpunkt, zähle ich hier auf:

1. Die für die Finanzierung von Erweiterung und Verbesserung von Ortsstraßen nötige Satzung steht laut Vorlage der Verwaltung nicht mehr im freien Ermessen des Marktes. Aufgrund der gegenwärtigen und auch weiterhin angespannten Finanzsituation ist sie dringend nötig.
2. Damit der Markt in absehbarer Zeit überhaupt mal in die Lage kommt, stark beschädigte Ortsstraßen zu erneuern, gehört es zu den vordringlichen Aufgaben des Marktrats, jetzt diese Satzung zu beschließen.
3. Auch für die Teilnahme am staatlichen Programm der Städtebauförderung ist der Erlass dieser Satzung eine unbedingte Voraussetzung.
4. Gerade wenn man diese Satzung für unpopulär hält, ist es vorteilhaft sie nicht in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer beabsichtigten Baumaßnahme zu erlassen. Insofern ist es sinnvoll, die notwendig gewordene Verschiebung der Markplatzsanierung nun zumindest für den Erlass dieser Satzung zu nutzen. Da in den letzten Jahren keine größeren Straßenverbesserungsmaßnahmen vorgenommen wurden und wegen fehlender Finanzmittel derartige Maßnahmen auch nicht unmittelbar bevorstehen, haben wir jetzt einen besonders günstigen Zeitpunkt für den Erlass dieser Satzung.

Da seit der letzten Befassung fast zwei Jahre vergangen sind, wird es sinnvoll sein, erst noch einmal in die Vorberatung einzusteigen. Der Wählergruppe Um(welt)denken geht es mit diesem Antrag also nicht darum, die Beschlussfassung möglichst schnell übers Knie zu brechen, sondern nach ausführlicher Vorberatung eine möglichst große Mehrheit für diese Satzung zu finden.

Ich bitte Sie, Herr Bürgermeister, deshalb darum, unseren Antrag bei nächster Gelegenheit den Markträten bekannt zu geben. Meiner Meinung nach wäre es angebracht, das Thema spätestens nach den Haushaltsberatungen zur Vorberatung auf die Tagesordnung zu setzen, um dann spätestens im Juni 2001 den Satzungsbeschluss im Marktrat herbeizuführen.

Auch wenn diese Straßenausbaubeitragssatzung mit Sicherheit nicht zu den populären Themen zählt, so wird sie sich letztendlich für den Markt und auch für den Bürger vorteilhaft auswirken. Ohne diese Satzung wird nämlich auf absehbare Zeit mangels Geld keinerlei Straßenausbau erfolgen. Mit der Satzung besteht zumindest die Chance dazu, wobei bei nötigen Maßnahmen selbstverständlich in intensiven Gesprächen mit den zahlungspflichtigen Anliegern jeweils ein breiter Konsens herbeizuführen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Georg Weigl