Änderung der Kindergartensatzung







13.11.2002 Ausführung der Gemeindeverwaltung zu den Fragen vom 11.11.2002
Auszug aus dem Bericht der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung

1. Wie oft wurde in den vergangenen 6 Jahren eine Ermäßigung nach sozialen
Gründen beantragt?

Die Ermäßigung nach § 4 Abs. 2 der bis 31.12.2002 gültigen Satzung wurde bis
jetzt nicht beantragt.

Beim Jugendamt sind jedoch Anträge auf Übernahme der Kosten gestellt worden.
Dieses hat die Kosten voll oder zum Teil übernommen. Ob eine Übernahme durch
das Jugendamt gewährt werden konnte, richtete sich nach einer speziellen
Berechnung nach § 22 SGB VIII (§ 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII). Dazu war eine
Einkommensermittlung erforderlich. Dieser Betrag wurde der Einkommensgrenze
nach § 79 BSHG gegenübergestellt. Bei Einkommen unter der Einkommensgrenze
wurde die volle Kindergartengebühr und das Spielgeld vom Jugendamt übernommen,
für darüberliegende Fälle wurde bis zu einer bestimmten Grenze (§ 84. Abs. 1
BSHG) ein Teilbetrag aus den o.g. Beiträgen durch das Jugendamt gedeckt.

2. Wie oft wurde eine derartige Ermäßigung gewährt?

Wie unter Nr. 1. bereits erläutert, wurde vom Markt noch keine Ermäßigung
gewährt.

3. Wie hoch war diese Ermäßigung jeweils?

4. Was waren Gründe, welche zu dieser Ermäßigung geführt haben?

Da keine Anträge beim Markt gestellt wurden, sind die Fragen 3 und 4 derzeit
nicht zu beantworten.

5. In wie vielen Fällen wurde im vergangenen Kindergartenjahr eine Ermäßigung
nach § 4 Abs. 1 unserer Satzung gewährt?

a) 20 % für das 2. Kind: in 25 Fällen
b) 40 % für das 3. Kind: in keinem Fall
c) 100 % für weitere Kinder: in keinem Fall


11.11.2002Anfrage für die nächste Gemeinderatssitzung entsprechend
§ 31 der Geschäftsordnung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in der letzten Gemeinderatssitzung wurden die Gebühren für unsere
Kindertagesstätten pauschal um 26,3 % erhöht. Also beispielsweise
für die Halbtagsgruppe von bisher 418 auf künftig 528 Euro jährlich.
Die Wählergruppe Um(welt)denken hat stattdessen eine alternativ
vorgeschlagene Gebührenerhöhung gestaffelt nach dem Einkommen
befürwortet, dies hätte für circa 70 % der Eltern überhaupt keine
Gebührenerhöhung bedeutet.

Darüber hinaus war bisher in der Satzung geregelt:

        "Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine
        Kindertagesstätte, so wird die Gebühr für das 2. Kind um 20 v.H.
        und für das 3. Kind um 40 v.H. ermäßigt. Jedes weitere Kind wird
        gebührenfrei betreut."

Diese Ermäßigung wurde zusätzlich ersatzlos gestrichen.

Wenn also bisher z.B aus einer Familie mit 3 Kindern 2 Kinder die
Ganztagsgruppegruppe des Kindergartens und 1 Kind den Kinderhort
besucht haben, so fielen dafür bisher im Jahr Gebühren in Höhe von
2.069,10 Euro an, in Zukunft ergeben sich 3.366 Euro, eine Erhöhung
von 62,7 %.

Diese Ermäßigung wurde während der Abstimmung auf Zuruf von
Gemeinderat Andreas Geissler gestrichen. Ich bin der Meinung, dass
über eine solch wesentliche Änderung (auch in Bezug auf die bisherige
Satzung) in Form eines Änderungsantrages zu dem vorliegenden zu
beratenden Antrag entsprechend § 28 unserer Geschäftsordnung separat
abgestimmt werden hätte müssen.

Insbesondere habe ich Gemeinderat Andreas Geissler bei dessen
vorhergehender Wortmeldung so verstanden, dass er diesen bisherigen
Absatz 1 nicht ersatzlos gestrichen haben möchte, sondern durch eine
entsprechende Ausgestaltung von Absatz 2 (Ermäßigung aus sozialen
Gründen) ersetzen möchte, damit sowohl für die Gebührenschuldner als
auch für die Verwaltung Klarheit besteht, in welchem Fall mit welcher
Ermäßigung zu rechnen ist.

Als Vorabinformation zu einer notwendig erscheinenden Nachbesserung
der beschlossenen Gebühren habe ich folgende Fragen an den Bürgermeister:

1.Wie oft wurde in den vergangenen 6 Jahren eine Ermäßigung
nach sozialen Gründen beantragt?
2.Wie oft wurde eine derartige Ermäßigung gewährt?
3.Wie hoch war diese Ermäßigung jeweils?
4.Was waren Gründe, welche zu dieser Ermäßigung geführt haben?
5.In wie vielen Fällen wurde im vergangenen Kindergartenjahr eine
Ermäßigung nach § 4 Abs. 1 unserer Satzung gewährt, und zwar
a) 20 % für das 2. Kind
b) 40 % für das 3. Kind
c)100 % für weitere Kinder

Ich bitte Sie, diese Anfrage am Ende der öffentlichen Tagesordnung
bei der nächsten Gemeinderatssitzung zu beantworten.

Mit freundlichem Gruß
Georg Weigl