Bebauung Klosterareal





Geänderter Bauzustand (01.05.2016)


Nachdem das Landratsamt der nachträglichen Genehmigung durch den Indersdorfer Bauausschuss nicht zugestimmt hat, hat man sich jetzt mit dem Bauträger auf eine Verkleinerung der Dachflächenfenster und Entfernung der markanten Verschattungselemente geeinigt.

Gegenüber der ursprünglichen Bauausführung ein deutlicher Gewinn für das Erscheinungsbild des Kloster-Ensembles und ein Zeichen an zukünftige Bauherrn, dass Schwarzbauten vom Landratsamt nicht zwangsläufig genehmigt werden.




Pressemitteilung vom 31.01.2016

Wählergruppe Um(welt)denken
Gemeinderatsfraktion Markt Indersdorf
Wählergruppe Umweltdenken

Wählergruppe Um(welt)denken
Hans Wessner, Cyclostr. 43, 85229 Markt Indersdorf
Hans Wessner
Pressemitteilung
Telefon: 08136/937744
E-Mail: Hans.Wessner@umweltdenken.de
Markt Indersdorf, den 31.01.2016
 
 
 
 
Pressemitteilung der Wählergruppe Um(welt)denken:
Baugenehmigung Klosterbräu
Dachgauben / Dachflächenfenster
 
 

Im Baugenehmigungsverfahren des Erweiterungsbaus an das ehemalige Brauereigebäude haben es sich die Genehmigungsbehörden (Landesamt für Denkmalpflege, Landratsamt Dachau, Gemeinde Markt Indersdorf) nicht leicht gemacht. Auch im Gemeinderat und im Bauausschuss Markt Indersdorf wurde das Bauvorhaben vielfach beraten. Aus Sicht der Um(welt)denker auch zu Recht. Schließlich bildet

'das historische Brauereigebäude zusammen mit dem benachbarten Augustiner Chorherren-Stift ein städtebauliches Ensemble von hohem kulturhistorischen Wert und ist als Baudenkmal geschützt. Es hat eine hohe Bedeutung für das Ortsbild.' (- Umweltbericht zum Bebauungsplan -)

Man hat sich Gedanken gemacht zu den Einteilungen der Fassaden bis hin zur Unterteilung der Fenster. Und auch zu den Möglichkeiten des Dachausbaus, hier speziell auch zur Anzahl und Größe der zulässigen Dachgauben. Dies wurde mit dem Amt für Denkmalschutz abgestimmt, Obergrenzen wurden festgelegt.

2013 dann der erste Vorstoß des Bauträgers die Dachgauben zu vergrößern. Der Antrag wurde aber vor der Behandlung im Bauausschuss vom Bauträger wieder zurückgezogen, da das Amt für Denkmalschutz bereits seine Ablehnung signalisiert hatte.

Trotzdem wurde jetzt vom Bauträger anders gebaut. Die Lage, Größe und Anzahl der Gauben wurden, abweichend zum genehmigten Bauplan, verändert und vergrößert. Gleiches gilt für die Dachflächenfenster.

Auf Nachfrage der Um(welt)denker wurde der Weiterbau vom Landratsamt Dachau Anfang Januar 2016 untersagt.

Und was macht der Indersdorfer Bauausschuss?
In der Sitzung am 25.01.2016 hat der Bauausschuss Markt Indersdorf nachträglich die jetzige Bauausführung mit den 'Schwarzbauten' mit 4:3 Stimmen genehmigt (gegen die Stimme der Um(welt)denker).

Aus unserer Sicht wird mit der jetzigen Bauausführung das gesamte Erscheinungsbild des Klosterareals zerstört. Bleibt nur zu Hoffen, dass das Amt für Denkmalschutz diesem Beschluss widerspricht.

Aus Sicht der Um(welt)denker ist die Vorgehensweise im Bauausschuss auch ein klares Signal an zukünftige Bauherrn - zuerst bauen, dann genehmigen lassen -

Kein Einzelfall. Erst im November 2015 wurden die ohne Baugenehmigung errichteten Dachgauben auf dem denkmalgeschützten, weithin sichtbaren ehemaligen Wasserturm vom Bauausschuss mit 7:1 Stimmen nachträglich genehmigt. Sogar der Denkmalschutz hat hier schon zugestimmt.

Mit freundlichem Gruß

Hans Wessner
für die Fraktion der Wählergruppe Um(welt)denken

Jetziger Bauzustand (30.01.2016)

Genehmigter Bau (Bautafel vor Ort)




email an die Marktgemeinde Markt Indersdorf vom 31.01.2016: Bitte um Überprüfung der Bauausführung

Sehr geehrte Herren,

in der Sitzung des Bauausschusses vom 22.07.2013 wurde dem 2. Tekturantrag des Bauwerbers entsprochen und u. A. einer Mehrung der Fenster- und Loggia-Flächen und einer Mehrung der Dachflächenfenster zugestimmt.

Anbei ein Foto (Stand 01.01.2016) des Gebäudes mit den bestehenden Dachgauben und Dachflächenfenstern und der Genehmigung aus der BA 22.07.2013.

Gegenüber der bereits in obiger Sitzung erweiterten Dachaufbauten wurden in der Bauausführung die Dachaufbauten vom Bauherrn nochmals erweitert.
Anzahl, Lage und Größe der Dachaufbauten entsprechen in keiner Weise der genehmigten Planung.

Ich bitte um Überprüfung der Bauausführung und Abgleich mit dem genehmigten Bauplan.

Mit freundlichem Gruß

Hans Wessner