Zuschüsse für Solaranlagen
20.03.2002 Antrag: Zuschüsse für Solaranlagen
Im Rahmen der Beratungen für den Gemeindehaushalt des Jahres 2002 hat 
Gemeinderat Georg Weigl von der Wählergruppe Um(welt)denken den Antrag 
gestellt, 5000 Euro als Zuschusssumme für Solaranlagen bereit zu 
stellen. Der Gemeinderat hat diesem Antrag zugestimmt.
Damit kommen Bürger entsprechend dem Zuschussprogramm, welches bereits 
1991 auf Antrag der Wählergruppe Um(welt)denken vom Gemeinderat
beschlossen wurde, in den Genuss eines Zuschusses von max. 20 %.
Bezuschusst wird der Einbau von Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung 
und zur Raumheizung und die Installation von Solargeneratoren (also
Fotovoltaikanlagen). Es wird ein Zuschuss von 20 % der nachgewiesenen
Kosten bis zur Obergrenze von 3067.50 Euro je Wohnung bzw. bis zu
5112.92 Euro bei einem Einfamilienhaus gewährt (bei Eigenleistung nur
auf die Materialkosten).
Der Zuschuss kann allerdings nur gewährt werden, wenn nicht ein 
anderer Zuschuss, z.B. aus einem Landes- oder Bundesprogramm beansprucht 
werden kann. Möglich ist die Zuschussgewährung durch die Gemeinde 
beispielsweise zusätzlich zu dem zinsverbilligten Darlehen im Rahmen 
des "100.000-Dächer-Programms" der Bundesregierung.