Landesentwicklungsprogramm Bayern





19.09.2012 Beschlussfassung in der GR-Sitzung

Nach einer kurzen Einführung über den Aufbau des Landesentwicklungsprogramms (LEP)

und jeweils kurzen Erläuterungen zu den einzelnen Anträgen der Wählergruppe Um(welt)denken durch MG Weigl wurde über die jeweiligen Punkte einzeln im Marktgemeinderat abgestimmt.

Abstimmungsergebniss:

Alle Anträge der Wählergruppe wurden einstimmig (18:0) angenommen.



02.09.2012
Anträge zum Landesentwicklungsprogramm Bayern;

Anhörungsverfahren zum Entwurf;
Beteiligung der Kommunen gemäß § 10 Abs.1 Raumordnungsgesetz

Wählergruppe Um(welt)denken
Gemeinderatsfraktion Markt Indersdorf


Wählergruppe Um(welt)denken
Georg Weigl, Bahnweg 5, 85229 Markt Indersdorf
Georg Weigl
An den
Markt Markt Indersdorf Telefon: 08136/6917
Herrn Bürgermeister Josef Kreitmeir E-Mail: weigls@t-online.de
Marktplatz 1
85229 Markt Indersdorf Markt Indersdorf, den 02.09.2012


Anträge zum Landesentwicklungsprogramm Bayern;
Anhörungsverfahren zum Entwurf;
Beteiligung der Kommunen gemäß § 10 Abs.1 Raumordnungsgesetz
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Um(welt)denken stelle ich die nachfolgenden 12 Anträge zur Verbesserung des Entwurfs des Landesentwicklungsprogramms der Staatsregierung und bitte Sie, diese Vorschläge nach Beratung und Abstimmung in die Stellungnahme des Marktes Markt Indersdorf aufzunehmen.

Den Antrag Nr. 7 habe ich wegen seiner herausragenden Bedeutung bereits vorweg mit Antrag vom 23.08.12 an Sie geschickt. Ich habe ihn der Vollständigkeit halber in diesem Schreiben zusätzlich aufgenommen.

1. Antrag: Leitbild

Im Leitbild auf Seite 5 der Vorlage soll der erste Satz des Punktes „Klimaschutz und -anpassungsmaßnahmen” wie folgt umformuliert werden:

„Wir werden unseren Beitrag zum Klimaschutz leisten und uns dabei an den Empfehlungen des Weltklimarates IPCC orientieren!”

Begründung:

Die bisherige Formulierung „Wir wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.” ist zu schwach und undefiniert. Eine solche Aussage wird der Dramatik des Problems nicht gerecht.

2. Antrag: 1.1.2 Nachhaltige Raumentwicklung

Den hier getroffenen Festlegungen ist eine vierte als Ziel anzufügen:

(Z) „Die Bürger sind bei allen wesentlichen Entscheidungen zur räumlichen Entwicklung frühzeitig zu informieren und wirksam zu beteiligen.”

Begründung:

Dieses Ziel ist bisher im LEP enthalten (vgl. LEP 2006 Ziel A II 2.1.1.).

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger an allen wesentlichen Entwicklungsprozessen gehört zum Standardbekenntnis aller politischen Entscheider. Erfahrungen der letzten Zeit mit Großprojekten haben zu einer Verstärkung dieser Aussagen geführt. Es ist nicht verständlich, dass eine solche Festlegung jetzt aus dem LEP genommen wird.

3. Antrag: 1.3.1 Klimaschutz

Der unter 1.3.1. angeführte „Grundsatz” ist wie folgt zu einem „Ziel” umzuformulieren:

(Z) „Den Anforderungen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen, insbesondere durch

Begründung:

In der Sprache des LEP sind „Grundsätze” weniger schwerwiegende Vorgaben als „Ziele”. Grundsätze sind „bei Abwägungs- und Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen”. „Ziele” hingegen sind als rechtsverbindliche Vorgaben zu beachten. Der Klimaschutz ist eine der zentralen Fragestellungen unserer Zeit. Deshalb sollte hier unbedingt ein verbindliches „Ziel” der Landesentwicklung formuliert werden. Die Formulierung eines Grundsatzes ist zu schwach.

4. Antrag: 3.1 Flächensparen

Der angeführte „Grundsatz” ist wie folgt zu einem „Ziel” umzuformulieren:

(Z) Die Ausweisung von Bauflächen ist an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen auszurichten.

Begründung:

Der Flächenverbrauch ist im Freistaat Bayern seit langem immens hoch. Mehrmals haben Staatsregierung und kommunale Spitzenverbände über diese Tatsache ihre Sorgen geäußert. Es ist jetzt an der Zeit, hier ein klares Ziel der Landesentwicklung festzulegen.

5. Antrag: Vermeidung der Zersiedelung

Der unter 3.3. angeführte „Grundsatz” ist wie folgt zu einem „Ziel” umzuformulieren:

(Z) Eine Zersiedlung der Landschaft und eine ungegliederte, insbesondere bandartige Siedlungsstruktur ist zu vermeiden.

Begründung:

Die ungegliederte Zersiedelung der Landschaft ist eine der großen Gefahren für den Erhalt großer, zusammenhängender und naturnaher Lebensräume. Deren Schutz ist unverzichtbar. Außerdem stellt die Zersiedelung eine ökonomische Belastung dar, weil große Versorgungsnetze gebaut und erhalten werden müssen.

6. Antrag: Leistungsfähiges Schienennetz

Der unter 4.3.1. angeführte „Grundsatz” ist wie folgt zu einem „Ziel” umzuformulieren:

(Z) Das Schienennetz ist zu erhalten und bedarfsgerecht zu ergänzen.

Begründung:

Das LEP sollte eine klare Festlegung für den Erhalt und den Ausbau des Schienennetzes enthalten, weil das noch verbliebene Schienennetz wirklich unverzichtbar für eine ökologisch und sozial verantwortbare Mobilität ist.

7. Antrag: Verkehrsflughafen München

Die unter 4.5.1. festgelegten zwei Ziele (Bau einer dritten Start- und Landebahn sowie Festlegung eines Vorranggebietes) sollen gestrichen werden.

Begründung:

Nach dem Bürgerentscheid in der Landeshauptstadt ist die Aufnahme dieser im bisherigen LEP nicht enthaltenen Ziele unverständlich. Unabhängig davon stellen diese Ziele einen Angriff auf den Klimaschutz dar, weil der Luftverkehr nachweislich eine besonders klimaschädliche Form der Mobilität ist, die unter Gemeinwohlaspekten nicht auszuweiten, sondern eher zu reduzieren ist. Für die Bewohner des ländlichen Raumes ist die Förderung des Luftverkehrs im Ballungsraum München mit seiner Sogwirkung auf die Bevölkerungsentwicklung und seiner Bindung von Investitionsmitteln zudem unverständlich - vor allem weil im neuen LEP der Demographie- und Wanderungs-Aspekt zu einem besonderen Schwerpunkt erklärt wird.

8. Antrag: 4.6 Leistungsfähige Main-Donau-Wasserstraße

Das hier aufgeführte Ziel soll wie folgt festgelegt werden:

(Z) Die Schifffahrtsverhältnisse auf der Donau sind gemäß dem Bundestagsbeschluss aus dem Jahr 2002 zu verbessern.

Begründung:

Die Festlegung ist in der vorliegenden Form widersprüchlich: Ein „vertragsgemäßer” Ausbau der Donau (unter Bezug auf den Donaustaatsvertrag vom 13.6.1921) könnte nicht naturschonend erfolgen und würde mit Sicherheit europäischen Naturschutzrichtlinien widersprechen. Seit 1921 hat sich die Einstellung der gesamten Gesellschaft zu flußbaulichen Eingriffen grundlegend geändert. Auch die Erkenntnisse über den Wert der Flußdynamik für die Sicherung der Grundwasser-Ressource sind gewachsen. Eine Berufung auf einen Vertrag aus dem Jahr 1921 mutet im Jahre 2012 anachronistisch an, zumal der Deutsche Bundestag im Jahre 2002 den aktuellen Entwicklungen und Erkenntnissen in einem Beschluss Rechnung getragen hat.

9. Antrag: 6.1 Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur

Die beiden angeführten „Grundsätze” sind wie folgt zu „Zielen” umzuformulieren:

(Z) Die Energieversorgung ist durch Umbau und Dezentralisierung der Energieinfrastruktur sowie durch die Realisierung aller zur Verfügung stehenden Einsparungsmöglichkeiten (Effizienz und Suffizienz) sicherzustellen.

(Z) Erneuerbare Energien sind verstärkt zu erschließen und zu nutzen.

Begründung:

Die Umformulierungen entsprechen eher den Erfordernissen der im politischen Konsens ausgerufenen Energiewende.

10. Antrag: 7.1.6 Erhalt der Arten- und Lebensraumvielfalt, Biotopverbundsystem

Der hier angeführte „Grundsatz” ist wie folgt zu einem „Ziel” umzuformulieren:

(Z) Lebensräume für wildlebende Arten sind zu sichern und zu entwickeln. Die Wanderkorridore wildlebender Arten zu Land, zu Wasser und in der Luft sind zu erhalten bzw. wieder herzustellen.

Begründung:

Es ist eine ethische Verpflichtung, die ohnehin erheblich dezimierten Lebensräume und Wanderkorridore zu sichern, zu erhalten und wieder herzustellen.

11. Antrag: 7.2.4 Hochwasserschutz

Der hier angeführte „Grundsatz” ist wie folgt zu einem „Ziel” umzuformulieren:

(Z) Die Risiken durch Hochwasser sind so weit als möglich zu verringern. Hierzu müssen

Begründung:

Der Hochwasserschutz ist für die Bevölkerung eines der wichtigsten Vorsorgeziele. Eine Feststellung lediglich mit Grundsatzcharakter reicht hier nicht aus.

12. Antrag: 8.1 Soziales

Die bisherigen und im Entwurf leider gestrichenen Festsetzungen der Landesplanung zur Jugendarbeit

sollen in Zusammenarbeit mit den Jugendverbänden bedarfsgerecht neu formuliert und in der Substanz erhalten bleiben.

Begründung:

Ein auf Zukunft angelegtes Konzept wie das Landesentwicklungsprogramm sollte auf Aussagen zur Jugendarbeit nicht verzichten. Die bisherigen Festlegungen waren sinnvoll und können keineswegs als hinreichend erfüllt angesehen werden.

Mit freundlichem Gruß

Georg Weigl
für die Fraktion Um(welt)denken




23.08.2012
Landesentwicklungsprogramm Bayern;
Antrag auf Änderung des Entwurfs im Anhörungsverfahren

Wählergruppe Um(welt)denken
Gemeinderatsfraktion Markt Indersdorf


Wählergruppe Um(welt)denken
Georg Weigl, Bahnweg 5, 85229 Markt Indersdorf
Georg Weigl
An den
Markt Markt Indersdorf Telefon: 08136/6917
Herrn Bürgermeister Josef Kreitmeir E-Mail: weigls@t-online.de
Marktplatz 1
85229 Markt Indersdorf Markt Indersdorf, den 23.08.2012
Landesentwicklungsprogramm Bayern;
Antrag zur Änderung des Entwurfs im Anhörungsverfahren
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kreitmeir,
sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates,

im Namen der Fraktion der Wählergruppe Um(welt)denken stelle ich folgenden Antrag zur Verbesserung des Entwurfs der Staatsregierung zum neuen Landesentwicklungsprogramm (LEP). Ich bitte darum, diesen Vorschlag nach Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat in die Stellungnahme des Marktes Markt Indersdorf aufzunehmen.

Antrag:
Die unter 4.5.1 (Verkehrsflughafen München) festgelegten zwei Ziele (Bau einer dritten Start- und Landebahn sowie Festlegung eines Vorranggebietes) sollen gestrichen werden.

Begründung:
Nach dem Bürgerentscheid in der Landeshauptstadt ist die Aufnahme dieser im bisherigen LEP nicht enthaltenen Ziele unverständlich. Unabhängig davon stellen diese Ziele einen Angriff auf den Klimaschutz dar, weil der Luftverkehr nachweislich eine besonders klimaschädliche Form der Mobilität ist, die unter Gemeinwohlaspekten nicht auszuweiten, sondern eher zu reduzieren ist. Für die Bewohner des ländlichen Raumes ist die Förderung des Luftverkehrs im Ballungsraum München mit seiner Sogwirkung auf die Bevölkerungsentwicklung und seiner Bindung von Investitionsmitteln zudem unverständlich - vor allem weil im neuen LEP der Demographie- und Wanderungs-Aspekt zu einem besonderen Schwerpunkt erklärt wird.

Mit freundlichem Gruß

Georg Weigl
für die Fraktion der Wählergruppe Um(welt)denken