Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Glonn





12.10.2005 Beschluss des Marktgemeinderates vom 12.10.2005
Erwerb von Uferstreifen entlang des Pettenbachs

Nach einem Antrag des Arbeitskreises der Agenda 21 Markt Indersdorf vom 23.06.2005 wurde auf Antrag der Wählergruppe Um(welt)denken folgender Beschluss gefasst:

Am Erwerb von Ufergrundstücken um Verfahrensgebiet besteht prinzipiell Interesse. Die Verwaltung wird beauftragt, sich diesbezüglich mit der Teilnehmergemeinschaft in Verbindung zu setzen.




23.02.2005 Beratung im Marktgemeinderat vom 23.02.2005

Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Glonn

In dieser Angelegenheit liegt ein Antrag zur Tagesordnung der Wählergruppe "Um(welt)denken" vom 08.02.2005 vor, der als Anlage der Drucksache beigefügt ist.

Die Verwaltung wird um eine ausführliche Berichterstattung zum laufenden Zusammenlegungsverfahren Glonn, Landkreis Dachau, und den in Gemeindebesitz befindlichen Grundstücken gebeten. Gleichzeitig wird beantragt, die Wünsche der Gemeinde zur neuen Lage ihrer Grundstücke zu beraten.

Der in diesem Zusammenhang gestellte Fragenkatalog ist dem der Drucksache beigefügten Antrag zu entnehmen.

Zur Beantwortung dieses Fragenkatalogs liegt der Verwaltung inzwischen die folgende Stellungnahme der Direktion für Ländliche Entwicklung, München vor:

Zu 1) Die Größe der gemeindeeigenen Flurstücke beträgt ca. 1.6 ha (ohne Wege)
Die Länge der Uferstreifen an Gewässer im Verfahrensgebiet sind
Glonn ca. 700 m nur einseitig beteiligt
ca. 800 m beidseitig beteiligt
Pettenbach ca. 1100 m beidseitig beteiligt
Mühlkanal ca. 700 m einseitig
ca. 200 m beidseitig beteiligt
Erdweggraben ca. 600 m beidseitig beteiligt
 
Die Bewertung der Grundstücke vor Ort wurde vom Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, verstärkt durch 2 auswärtige landwirtschaftliche Sachverständige im Herbst 2004 durchgeführt.
Die Ausarbeitung und Zusammenfassung der Wertermittlung in Karte und Beschreibung und deren öffentliche Auslegung wird voraussichtlich im Frühjahr 2007 erfolgen.
Die Bewertung der Ufergrundstücke wurde nicht eigens durchgeführt, es wurde ein einheitlicher Schätzungsrahmen über das gesamte Verfahren gelegt.
 
Zu 2) Es können nur Grundstücke erworben werden, wenn beteiligte Eigentümer Grundstücke veräußern. Es ist nicht zwingend erforderlich, das diese Flurstücke an den Gewässern anliegen. Durch die Bodenordnung kann es ermöglicht werden, diese Flächen an die Gewässer als Uferstreifen zu verlegen.
Nach einem Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Freising (v. 13.08.2003) ist dieses bereit, an der Glonn beidseitig einen 15 m breiten Schutzstreifen zu erwerben. Dies ist nur möglich, wenn Tauschflächen erworben und diese Flächen an die Glonn gelegt werden können.
 
Zu 3) Die Grundstücksverhandlungen werden voraussichtlich erst im Frühjahr 2007 unter der Leitung der Bayerischen Landessiedlung durchgeführt. Dabei wird ein Konzept zur Neuordnung der landwirtschaftlichen Flächen und des für die Landwirtschaft benötigten Wegenetzes in Zusammenarbeit mit den Teilnehmern und dem Vorstand entwickelt. Hierbei stellt sich dann heraus, welche Wege weiterhin unentbehrlich sind, benötigt werden, und welche Wege entfallen können.
 
Zu 4) Die Anlage eines Wanderweges entlang eines Uferschutzstreifens ist grundsätzlich möglich, es kann aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geklärt werden, ob dafür Grund erworben werden kann, wer diesen finanziert und wer der zukünftige Träger sein wird.
Im kommenden Jahr 2006 wird voraussichtlich eine, das Verfahren begleitende, Landschaftsplanung an ein dafür geeignetes Planungsbüro vergeben. Dieses beinhaltet die Zusammenstellung von Planungsinformationen, die Bestandsaufnahme und -bewertung sowie die Analyse der landschaftlichen Ist-Situation und die Entwicklung des landschaftspflegerischen Maßnahmenkonzeptes. Diese Planung wird vor den Grundstücksverhandlungen voraussichtlich im Frühjahr 20078 in einer öffentlichen Teilnehmerversammlung dargestellt. Dabei können weitere Anregungen aufgenommen werden.
Die Verwirklichung von Maßnahmen aus diesem Konzept erfolgt nur auf freiwilliger Basis im Zuge der Neuverteilungsgespräche. Es müssen Finanzmittel zum Erwerb von Flächen zur Verfügung stehen und es muss von Teilnehmern die Bereitschaft bestehen, Flächen für diesen Zweck gegen Geld abzutreten.
Dies ist ein Zusammenlegungsverfahren, kein Flurbereinigungsverfahren. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Zusammenlegung von Grundstücken zur besseren landwirtschaftlichen Nutzung. Die Landschaftspflege begleitet das Verfahren, vorgeschriebene Ausgleichsmaßnahmen werden durchgeführt, darüber hinaus können auf freiwilliger Basis viele wünschenswerte Maßnahmen durchgeführt werden, falls die Finanzmittel dafür bereitstehen und Grundstücke dafür zu erwerben sind.
 
Zu 5) Voraussichtliche Terminplanung
Anordnung des Verfahrens 2004
Wertermittlung 2005
Abmarkung und Bestandsvermessung 2006
Verhandlungen zur Neuverteilung 2007
Absteckung der neuen Grundstücke 2007
Vorläufige Besitzeinweisung 2007
Durchführung der Baumaßnahmen 2008
Bekanntgabe des Zusammenlegungsplans 2009
Ausführungsanordnung 2010
Kassenprüfung und -abrechnung 2010
Berichtigung d. öffentlichen Bücher u. Schlussfeststellung voraussichtl. 2011/2012
 
Finanzierungsübersicht
Gesamtbudget (entspricht rd. 1060.00 €/ha Verfahrensfläche): 286 000 €
Davon Teilbudget für Landschaftspflege: mindestens  22 500 €
Eigenleistung der Teilnehmergemeinschaft:  82 700 €
(landw. Vergleichszahl 35.6 ergibt 20.4 % Eigenleistung)
 
Ergänzend hierzu führt die Verwaltung aus, dass der Markt im Vorfeld mit Schreiben vom 18.03.2003 ferner folgende Wünsche geäußert hat:
Flächenbereitstellung für eine evtl. Erweiterung der Kläranlage Markt Indersdorf
Flächenbereitstellung für eine evtl. Umfahrung des OT Glonn.

Nach Auffassung des Amtes wie auch der Verwaltung erscheint eine Beratung über den Erwerb von Grundstücken durch den Markt aufgrund der Sachlage zum jetzigen Zeitpunkt als verfrüht.

Zunächst sollte das unter Ziffer 4 angekündigte landespflegerische Maßnahmenkonzept und die hierfür angesetzte Teilnehmerversammlung abgewartet werden.







08.02.2005 Antrag auf Beratung "Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Glonn"

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

bei dem zur Zeit laufenden "Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Glonn" ist die Gemeinde auch als Eigentümer einer Vielzahl kleinerer Grundstücke beteiligt.

Wir beantragen deshalb, bei der nächsten Sitzung des Gemeinderats am 23. Februar 2005 einen ausführlichen Bericht zum laufenden Verfahren und den in Gemeindebesitz befindlichen Grundstücken zu erstatten. Gleichzeitig sind die Wünsche der Gemeinde zur neuen Lage ihrer Grundstücke zu beraten.

In diesem Zusammenhang stellen sich aus unserer Sicht insbesondere folgende Fragen:

1. Wie groß sind die im Geltungsbereich liegenden Grundstücke?
Wie lange sind die im Geltungsbereich liegenden Flussufer?
Wie werden die Grundstücke bewertet (Ufergrundstücke im Vergleich zu anderen)?
2. Wie kann im Rahmen des Verfahrens erreicht werden, dass die öffentliche Hand in den Besitz größerer zusammenhängender Uferrandstreifen an Glonn und Langenpettenbach kommt?
Ist z.B. das Wasserwirtschaftsamt bereit, Uferrandstreifen an der Glonn zu erwerben?
3. Was passiert mit den im betroffenen Gebiet vorhandenen Wegen, z.B. zwischen Siechhäusern und dem Glonnbrückerl unterhalb der Kläranlage?
4. Ist es möglich, zwischen den Uferrandstreifen und den anliegenden Grundstücken einen schmalen naturnahen Wanderweg anzulegen?
5. In welchem zeitlichen Rahmen läuft das Verfahren ab?
Welche Beschlüsse des Gemeinderates sind dazu notwendig und wann?

Für einen umfassenden Sachstandsbericht als Vorlage für die Beratung bedanken wir uns im Voraus.

Mit freundlichem Gruß

Hans Wessner         Georg Weigl