Erziehungszuschuss für familiäre Kinderbetreuung
19.03.2007: Antrag auf Erziehungszuschuss
Wählergruppe Um(welt)denken Markt Indersdorf, 19.03.07
Fraktion im Gemeinderat von Markt Indersdorf
Georg Weigl, Hans Wessner
An den
Markt Markt Indersdorf
Herrn Bürgermeister
Josef Kreitmeir
Marktplatz 1
85229 Markt Indersdorf
GR-Antrag: Erziehungszuschuss
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
zum Thema Kindertagesstätten und Kinderbetreuung bringt die Wählergruppe Um(welt)denken folgenden Antrag ein. Wir bitten um Bekanntgabe dieses Antrags an die Mitglieder des Marktgemeinderates, möglichst mit der Einladung zur Gemeinderatssitzung am 28.03.07, und Behandlung in einer der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzungen.
Vorbemerkung:
Selbstverständlich unterstützen wir die unterschiedlichen Aktivitäten des Marktes, um den gesetzlichen Forderungen auf Bundes- und Landesebene, insbesondere den Forderungen des neuen BayKiBiG nachzukommen. Wir stehen auch hinter den Forderungen der betroffenen Eltern, welche eine zuverlässige Kinderbetreuung für ihre Kinder benötigen, um Familie und Erwerbstätigkeit vereinbaren zu können.
Ein gutes Angebot an Kindertagesstätten kommt allerdings nur den Eltern zugute, welche dieses Angebot nutzen wollen oder nutzen müssen. Familien, welche sich dafür entscheiden, ihre Kinder selbst zu betreuen, entstehen aus dem Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit in der Regel massive finanzielle Nachteile. Im Rahmen der sozialen Gerechtigkeit und der Stärkung einer echten Wahlfreiheit sollte daher nach Meinung der Wählergruppe Um(welt)denken diesen Familien ein finanzieller Ausgleich von Seiten der Gemeinde geboten werden.
Antrag:
Aus diesem Grund beantragen wir, dass die Verwaltung überprüft, inwieweit - ein freiwillig von der Gemeinde bezahlter Erzieungszuschuss zulässig ist,
- welche Modelle es hierfür bereits in anderen Kommunen gibt und
- welche Randbedingungen bei diesem Erziehungszuschuss zu beachten sind.
Das Ergebnis dieser Überprüfung ist dem Gemeinderat mitzuteilen.
Konkret stellen wir uns folgenden Rahmen für diesen Erziehungszuschuss vor: - Der Erziehungszuschuss wird für Kinder gewährt, welche keinen Platz in einer Kindertagesstätte besuchen, für welchen die Gemeinde finanzielle Unterstützung leistet.
- Der Erziehungszuschuss wird für Kinder im Alter von 2 Monaten bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres gewährt.
- Bei diesem Erziehungszuschuss sollte man sich an dem vom Staat festgesetzten kommunalen Förderanteil für ein Kind unter 3 Jahren für eine Betreuungszeit von 3 bis 4 Stunden täglich orientieren (derzeit 128 Euro je Monat).
- Der Erziehungszuschuss wird nur auf Antrag, aber unabhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation der Antragsteller und unabhängig vom Bezug von Eltern- oder Erziehungsgeld gewährt.
Begründung: - Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten sollten sich insbesondere im Fall von Kleinkindern entsprechend ihrer persönlichen Situation für die für sie passende Form der Betreuung entscheiden können. Die derzeitige Gesetzeslage begünstigt einseitig die Fremdbetreuung in anerkannten Einrichtungen. Diese "Schräglage" soll mit diesem Erziehungszuschuss teilweise ausgeglichen werden.
- Bei einem entsprechenden monatlichen Zuschuss ist davon auszugehen, dass in einigen Fällen die Entscheidung zugunsten der Selbstbetreuung von Kleinkindern fällt. In diesen Fällen spart sich der Markt je nach Anzahl der andernfalls in einer Kindertagesstätte gebuchten Betreuungsstunden einen wesentlich höheren Betrag. Unter Umständen können damit mittelfristig auch Investitionen für neu zu schaffende Kinderbetreuungseinrichtungen eingespart werden. Es ist deshalb anzunehmen, dass der geforderte Erziehungszuschuss mittelfristig für die Gemeinde nahezu kostenneutral ist.
- Die finanziellen Nachteile der Familien, bei denen ein Elternteil wegen der Kindererziehung auf Erwerbstätigkeit verzichtet, werden mit dem Erziehungszuschuss abgemildert. Diese Familien verzichten nicht nur auf Einkommen, unter Umständen nehmen sie langfristige Nachteile bei der beruflichen Karriere und auf jeden Fall Nachteile bei der Altersversorgung in Kauf. Gerade diese Eltern entlasten gleichzeitig den kommunalen Haushalt, da für sie keinerlei gemeindliche Ausgaben für die Betreuung ihrer Kinder nötig sind.
- Durch die Gewährung des Erziehungszuschusses wird die familiäre Erziehungsarbeit gefördert und in ihrer sozialen Anerkennung gestärkt.
Ergänzung:
Wir legen Wert darauf, dass dieser Antrag - auch wenn es sich vorerst nur um eine Prüfung von Seiten der Verwaltung handelt - bereits in diesem Stadium im Gemeinderat behandelt wird. Auf diese Weise soll ermöglicht werden, dass sich alle Mitglieder des Gemeinderats bereits im Vorfeld eines ggf. später zu behandelnden Antrags mit unserer Idee beschäftigen und sich dazu äußern können. Wir erhoffen uns davon zusätzliche Meinungen und Ideen zum Thema Erziehungszuschuss.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Weigl Hans Wessner