Erhalt des Hortes an der Schule als eigenständige Einrichtung
27.02.2008: Erhalt des Hortes an der Schule als eigenständige Einrichtung
  Aufgrund des Wegfalls der Räumlichkeiten in der Verbandsschule muss der Hort   in den Neubau am Haus für Kinder umziehen.
  Die Verwaltung stellt nun dem Marktgemeinderrat zur Entscheidung, ob dabei   der Hort
        |     als eigenständige Einrichtung neben der Einrichtung Haus für Kinder         mit zwei Leitungen und zwei Konzepten unter einem Dach weitergeführt         wird, |   
      | oder aber |   
        |     die Kindertageseinrichtungen Hort und Haus für Kinder unter einer         Leitung künftig als Haus für Kinder (mit einem Konzept)         zusammengefasst werden sollen. |   
  Die Um(welt)denker plädierten für den Erhalt des Hortes als eigenständige   Einrichtung mit einem eigenen Konzept, aus folgenden Gründen:
  - Wahlfreiheit der Eltern
          - Im Haus für Kinder werden Kinder im Alter von 2 - 12 Jahren in         altersgemischten Gruppen betreut.
       - Im Hort sind nur Schulkinder im Alter ab 6 Jahren vertreten.
     
    Beide Konzepte haben ihre Vor- und Nachteile. Die Entscheidung über     das Betreuungskonzept ihrer Kinder sollte bei den Eltern liegen. Bei     einer Zusammenlegung von Hort und Haus für Kinder in eine Einrichtungen     mit nur einem Konzept gibt die Marktgemeinde, ohne Not, eine mögliche     Form der Kinderbetreuung auf. Die Wahlfreiheit der Eltern wird unnötig     eingeschränkt. Aus Sicht der Um(welt)denker ein Rückschritt in der     Vielfalt der angebotenen Kinderbetreuungsmöglichkeiten. 
  - Finanziell stellen zwei unabhängige Einrichtungen keine zusätzlichen     Belastungen dar.
    Im Haus für Kinder mit mindestens 4 Gruppen wird die Leitung von der     Kinderbetreuung freigestellt. Im Hort mit 2 Gruppen arbeitet die Leiterin     in der Kinderbetreuung mit. Unabhängig ob zwei unabhängige Konzepte     angeboten werden, oder nicht, die Personalsituation ändert sich dadurch     nicht, oder nur unwesentlich.
    Möglich wäre auch die Beibehaltung der zwei Konzepte Hort und Haus für     Kinder unter einer Leitung. 
  - Aufnahme von Schulkinder aus anderen Kindergärten.
    Gemäß Satzung erfolgt die Vergabe der Hortplätze im Haus für Kinder gemäß     Prioritätenliste:          - Verfügbare Plätze im Altersbereich 2 (= Schulkinder bis zu 12         Jahren) sind Kindern, die das Haus für Kinder im Altersbereich 1         (Kinder, von 2 Jahren bis zur Einschulung) besuchen, vorrangig         vorzuhalten. ...
     
    Sind also nicht genügend Plätze für Schulkinder vorhanden, so werden     zuerst die Kinder aufgenommen, die bereits in der Altergruppe 1 im Haus     für Kinder waren. Kinder aus anderen Kindergärten werden in diesem Fall     benachteiligt. 
  - Betreuung von Kindern von 12 - 14 Jahren
    Selbst nach Aussagen der Leitung des Hauses für Kinder ist eine Aufnahme     von Kindern im Alter von 12 - 14 Jahren im altersgemischten Konzept des     Hauses für Kinder nicht mehr möglich.
    Spätestens mit der Verpflichtung zur Betreuung von Kindern im Alter von     12 - 14 Jahren wird daher wieder ein eigenständiger Hort erforderlich.      
  Trotz intensiver Bemühungen der Um(welt)denker entschied der   Marktgemeinderat mit 13:3 Stimmen (gegen die Stimmen der Um(welt)denker)   den Hort als eigenständige Kinderbetreuungseinrichtung aufzulösen und beide   Einrichtungen im Haus für Kinder, unter einer Leitung zusammenzulegen.