Umlegung der Sanierungskosten für die Kläranlage





24.11.2021 Neukalkulation der Abwassergebühren für den Zeitraum von 2022 - 2025

Neukalkulation der Abwassergebühren für 2022 - 2025
2015 - 2017 2018 - 2021 2022 - 2025
Schmutzwasser 2,51 €/m3 2,27 €/m3 2,91 €/m3 + 0,54 €/m3
Niederschlagswasser 0,34 €/m2 0,49 €/m2 0,54 €/m2 + 0,05 €/m2
Fäkalschlamm 61,16 €/m3 78,43 €/m3 100,55 €/m3 + 22,12 €/m3

Entgegen den Anträgen der Um(welt)denker hat der Marktgemeinderat beschlossen, die Sanierungskosten der Kläranlage zu 100 % über die Gebühren auf die Bürger umzulegen.

Daher kommt die jetzige Gebührenerhöhung nicht überraschend, sondern fällt, aufgrund der absoluten Niedrigzinsphase, sogar sehr moderat aus.

Für die Errichtung der Schlammbehandlungsanlage (Bauabschnitt 2b) fallen in den Jahren 2022 und 2023 nochmals insgesamt Kosten in Höhe von 5,6 Mio. € an.

Für die nächste Gebührenkalkulation (2026) sind daher nochmals deutliche Erhöhungen zu erwarten.


11.11.2020 Sitzung des Marktgemeinderates
Umlage der Kosten der Druckleitung von Niederroth zur Kläranlage Markt Indersdorf

Die Baukosten inkl. Baunebenkosten betragen nach derzeitigem Stand rund 3,82 Mio. € (brutto).

Im Anschluss an die Beschlussfassung (Anm: zum Bau der Druckleitung) stellt MGR Hans Wessner der Fraktion Um(welt)denken die Frage, wie die genannte Druckleitung zum Anschluss der OT Niederroth und Sigmertshausen der Gemeinde Röhrmoos an die Kläranlage Markt Indersdorf finanziert werden soll.
In der sich anschließenden regen Diskussion werden die Möglichkeiten der Finanzierung durch eine gesonderte Beitragserhebung oder aber durch eine Gebührenerhöhung besprochen.
Nach einem ausführlichen Meinungsaustausch lässt der Vorsitzende den vollzählig anwesenden Marktgemeinderat über die Fragestellung abstimmen.

Beschluss:
Für die Finanzierung der Druckleitung zum Anschluss der OT Niederroth und Sigmertshausen der Gemeinde Röhrmoos an die Kläranlage Markt Indersdorf sollen keine gesonderten Beiträge nach Art. 5 Kommunalabgabengesetz (KAG) erhoben werden, die Leitung soll über Gebühren nach Art. 8 KAG finanziert werden.

Abstimmungsergebnis: 21 : 4
Gegen die Stimmen der Fraktion der Um(welt)denker

Wie bereits für die Sanierung der Kläranlage werden damit die Kosten wieder auf die Wohnungsnutzer (Mieter) umgelegt und nicht auf die Gebäudeeigentümer.

Für die Eigentümer, die selbst in Ihrem Eigentum wohnen, ist die Art der Umlage egal.
Sie müssen die Kosten immer tragen, entweder einmalig über Beiträge, oder langfristig über erhöhte Abwassergebühren.

Von dem gefassten Beschluss profitieren wieder mal die gewerblichen Vermieter.
Die Kosten werden jetzt zum wiederholten Male auf die Wohnungsmieter umgelegt. - Gegen die Stimmen der Um(welt)denker -



14.10.2020 Sitzung des Marktgemeinderates
Neukalkulation der Beiträge für nicht anschließbare Grundstücke

Bei der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2018 wurde am 09.12.2019 durch den Rechnungsprüfungsausschuss angeregt, dass diese Kalkulation, insbesondere im Hinblick auf den Betragssatz für nicht anschließbare Grundstücke überprüft werden soll.

Es hat sich herausgestellt, dass bei der Kalkulation dieses Beitragssatzes irrtümlich von einer Schlammbehandlung innerhalb der Kläranlage ausgegangen wurde, die frühestens nach Fertigstellung des Bauabschnitts 2B dargestellt werden kann.

Aktuell jedoch durchläuft der Fäkalschlamm noch sämtliche Prozessschritte innerhalb der Kläranlage und wird nicht, wie bei der Kalkulation zugrunde gelegt, erst kurz vor der finalen Schlammbehandlung eingeschüttet.

Neukalkulation der Herstellungsbeiträge ab 01.01.2021 2018 - 2020
anschließbare Grundstücke (Kanalanschluss) pro m2 Grundstücksfläche 2,55 € 2,06 €
pro m2 Geschossfläche 14,42 € 13,81 €
nicht anschließbare Grundstücke (Kleinkläranlagen) pro m2 Geschossfläche 6,59 € 0,21 €
Es sei erwähnt, dass der Beitragssatz hier vor der fehlerhaften Kalkulation,
also von 01.01.2015 bis 31.12.2017, bei 4,87 € pro m2 Geschossfläche lag.


09.12.2019 Örtliche Rechnungsprüfung

Beanstandung/Anregung
Die Verwaltung wird in 2020 beauftragt zur Neukalkulation der BGS-EWS-FES mit Satzungsbeginn am 01.01.2021 (ein Jahr früher).
Eine Nachkalkulation für den Zeitraum 2018 - 2020 erfolgt nicht.



29.10.2018 Örtliche Rechnungsprüfung

Entgegen der Sitzungsvorlage zum Beschluss über die Beitrags- und Gebührensatzung in der Sitzung des Marktgemeinderates am 16.05.2018 erfolgt die Einleitung des Fäkalschlamms aus den Kleinkläranlagen nicht direkt in die Schlammbehandlungsanlage. Der Fäkalschlamm wird bis auf weiteres, mindestens bis zur Fertigstellung der Schlammbehandlungsanlage (voraussichtlich in 2020), immer noch über die Klärbecken in die Kläranlage eingeleitet.

Für die Fäkalschlammbehandlung wird daher die gesamte Kläranlage genutzt.
Bei der Kalkulation der Gebühren und Herstellungsbeiträge (für Neubau oder Wohnraumerweiterung wie z. B. Dachausbau, Umnutzung) wurden für die nicht an den Abwasserkanal anschließbaren Grundstücke (Kleinkläranlagen) aber nur die Kosten der Fäkalschlammbehandlung berücksichtigt.
Da die Fäkalschlammbehandlung noch nicht hergestellt ist, werden daher nur geringe Kosten auf die nicht anschließbaren Grundstücke (Kleinkläranlagen) umgelegt.

Neukalkulation der Herstellungsbeiträge für 2018 - 2021
anschließbare Grundstücke (Kanalanschluss) pro m2 Grundstücksfläche 2,06 €
pro m2 Geschossfläche 13,81 €
nicht anschließbare Grundstücke (Kleinkläranlagen) pro m2 Geschossfläche 0,21 €

Dadurch ergeben sich extreme Unterschiede in der Herstellungsbeiträgen zwischen anschließbaren und nicht-anschließbaren Grundstücken.

Beispiel Reihenhaus: anschließbares
Grundstück
(Kanalanschluss)
nicht
anschließbares
Grundstück
(Kleinkläranlage)
Grundstücksfläche 450 m2 927,00 € -- €
Geschossfläche 200 m2 2762,00 € 42,00 €
Herstellungsbeitrag gesamt: 3689,00 € 42,00 €

In der Vergangenheit mussten die Kleinkläranlagen regelmäßig (einmal pro Jahr) entleert werden. Dadurch war die Menge an angeliefertem Fäkalschlamm kalkulierbar und annähernd konstant. Die Entleerungen konnten in Touren, gemeinsam für mehrere Kläranlagen, geplant und durchgeführt werden. Die gesamte angelieferte Fäkalschlammmenge im Kalkulationszeitraum war einigermaßen konstant. Damit auch die Entsorgungsgebühr pro m3 Fäkalschlamm.

Moderne biologische Kleinkläranlagen müssen nur noch unregelmäßig, alle paar Jahre entleert werden. Die Entleerung ist nicht mehr vernünftig planbar. Unter Umständen sind jeweils separate Anfahrten zu einzelnen Kläranlagen erforderlich, was pro Kläranlage zu deutlich gestiegenen Entleerungskosten führt.

Möglich ist auch, dass die gesamte angelieferte Menge an Fäkalschlamm im Kalkulationszeitraum stark schwankt und damit auch die Entsorgungsgebühr pro m3 Fäkalschlamm. Hier liegen noch keine gesicherten Erfahrungwerte vor.

In der Sitzung des Marktgemeinderats vom 11.05.2016 wurde beschlossen die Berechnung der Gebühren für die Fäkalschlammentsorgung an den tatsächlichen Prozess, den der Fäkalschlamm durchläuft, anzupassen.
Dies bedeutet, dass bei der Gebührenberechnung momentan die gesamten Kosten der Kläranlage auch auf die Fäkalschlammentsorgung umzulegen wären.
Dies würde zu einer extremen Steigerung der Fäkalschlammentsorgungsgebühren führen.

Wie obiges Beispiel für das Reihenhaus verdeutlicht, ist die jetzige Berechnung vermutlich nicht korrekt.

Daher beschließt der Rechnungsprüfungsausschuss folgende
Anregungen und Beanstandungen

Überprüfung der Kalkulation als Grundlage zur 'Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung' (BGS-EWS/FES) bzgl. der Herstellungsbeiträge und Gebühren für den Zeitraum von 2018-2011



16.05.2018 Neukalkulation der Abwassergebühren für den Zeitraum von 2018 - 2021

Rückwirkend ab 01.01.2018 wurden die Gebühren für die Abwasserbeseitigung neu kalkuliert.


Neukalkulation der Abwassergebühren für 2018 - 2021
2015 - 2017 2018 - 2021
Schmutzwasser 2,51 €/m3 2,27 €/m3 - 0,24 €/m3
Niederschlagswasser 0,34 €/m2 0,49 €/m2 + 0,15 €/m2
Fäkalschlamm 61,16 €/m3 78,43 €/m3 + 17,27 €/m3

Die gemäß der Kalkulation der Abwassergebühren 2015 - 2017 erwartete Gebührenerhöhung ist, in der erwarteten Höhe, nicht eingetreten.

Gründe

  1. Gemäß Beschluss des Marktgemeinderates vom 21.10.2015 werden die Kosten der Sanierung der Kläranlagen von ca. 8 Mio. € nicht durch einmalige Verbesserungsbeiträge finanziert, sondern langfristig auf die Abwassergebühren umgelegt. Diese Kosten müssen daher durch die Gemeinde vorfinanziert werden. Die in 2015 dafür prognostizierten Zinsen beliefen sich auf ca. 4,3 Mio.
    Aufgrund der absoluten Niedrigzinsphase sind diese Zinsen bisher, in der erwarteten Höhe, nicht angefallen.

  2. Die Sanierung der Kläranlage noch nicht abgeschlossen. Bisher wurden von den geplanten 8 Mio. € ca. 2,3 Mio. € (Schlammbehandlungsanlage, BHKW, ...) noch nicht investiert.
    In der Kalkulation werden sind nur die bisherigen Investitionskosten berücksichtigt. Nach Bau der Schlammbehandlung werden die Gebühren weiter steigen.

  3. Im Zeitraum 2015 - 2017 wurden dadurch ca. 1 Mio. € Überschüsse eingenommen, die sich gebührensenkend auf den Kalkulationszeitraum 2018 - 2021 auswirken.

  4. Die Aufteilung der Kosten der zentralen Abwasserbeseitigung auf die Kosten für Schmutzwasser (Umlage nach m3 Abwasser) und auf die Kosten für Niederschlagswasser (Umlage nach m2 versiegelter Grundstücksfläche) musste neu festgelegt werden.
    Durch diese Neuaufteilung reduzieren sich die Gebühren pro m3 Abwasser und die Gebühren pro m2 versiegelter Fläche steigen entsprechend.

Zum Antrag vom 11.05.2016

Der von den Kleinkläranlagen angelieferte Fäkalschlamm wird seit 2017 nicht mehr über die Klärbecken in die Kläranlage eingeleitet, sondern direkt in die Schlammbehandlungsanlage. Die Betreiber von Kleinkläranlagen werden daher nur an den Kosten der Schlammbehandlungsanlage beteiligt.



11.05.2016 Behandlung des Antrags vom 28.03.2015 in der Sitzung des Marktgemeinderats
Kein Neubau einer nur vorläufigen Fäkalschlammannahmestation

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung ist hier der Ansicht, dass die Funktion der Kläranlage im Vordergrund stehen sollte. Von „vorschnellen” Umbaumaßnahmen oder Planänderungen wird dringend abgeraten. Letztlich sollte die Kalkulation dem tatsächlichen Prozess auf der Kläranlage folgen und nicht umgekehrt.

Das Problem liegt jetzt darin, dass bei der letzten Kalkulation davon ausgegangen wurde, dass eine Einleitung des angelieferten Fäkalschlamms nach Fertigstellung des Bauabschnitts 2 (Maschinentechnik und Klärschlammausfaulung/BHKW) direkt in den Kreislauf der Nachbehandlung erfolgen kann.

Die Planungen hierzu wurden jedoch immer weiter geführt.
Insbesondere wurde der Bereich Maschinentechnik sorgfältig geplant, so dass wir heute den Wissensstand haben, wie diesen Herr Windeck vom Büro Blasy- Øverland darlegt. Das bedeutet, dass der angelieferte Fäkalschlamm mindestens bis auf weiteres weiterhin nicht direkt in die Schlammbehandlung eingeleitet werden kann. Bis zur Fertigstellung der Sanierung und Erweiterung der Kleinkläranlage schon deshalb, weil die Schlammbehandlung erst ganz am Schluss der Baumaßnahme, sozusagen als letzter Bauabschnitt (2 b) errichtet und in Betrieb genommen werden soll.

Es wird daher empfohlen, bei der nächsten Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 2018 bis 2020 den tatsächlichen Prozess, den der Fäkalschlamm durchläuft, zu berücksichtigen. Eine etwaig entstehende kalkulatorische Unterdeckung im Bereich der Fäkalschlammentsorgung für das Kalkulationsjahr 2017 würde dann auf den Zeitraum 2018 bis 2020 verteilt werden.
Wegen des Mengenverhältnisses von „angelieferter Schlamm” zu „eingeleitetes Abwasser” wird es auch geringfügige Auswirkungen auf die Gebühren der regulären Abwasserbeseitigung entwickeln.

Ein Schaden für den Markt ist so nicht entstanden und wird auch nicht entstehen. Durch die Übertragung der jeweiligen Über- und Unterdeckungen im Rahmen der Kalkulation werden auch die einzelnen Anschlussnehmer gerecht belastet werden. Durch das Instrument der Kalkulation ist es entbehrlich, Änderungen an Bestand und/oder Planung vorzunehmen. Weiterhin ist es unnötig, den Klärschlamm an andere Kläranlagen zu liefern (was überdies nicht ohne weiteres möglich sein dürfte).

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorstehenden Antrag der Wählergruppe Um(welt)denken sowie der Stellungnahmen dazu des Ingenieurbüros Blasy- Øverland, des Sachverständigenbüros Suchowski und der Verwaltung. Die aufgezeigte Problematik wird dem Grunde nach erkannt. Abhilfe schaffen soll jedoch eine Nachführung im Rahmen der Beitrags- und Gebührenkalkulation für den Zeitraum von 2018 bis 2020. Änderungen im Prozessablauf oder gar im baulichen Bestand sollen nicht erfolgen. Ebenso soll der Fäkalschlamm weiterhin an die Kläranlage in Markt Indersdorf angeliefert werden.



Antrag vom 28.03.2016

Wählergruppe Um(welt)denken
Gemeinderatsfraktion Markt Indersdorf
Wählergruppe Umweltdenken

Wählergruppe Um(welt)denken
Hans Wessner, Cyclostr. 43, 85229 Markt Indersdorf
Hans Wessner
An den
Markt Markt Indersdorf Telefon: 08136/937744
Herrn Bürgermeister Franz Obesser E-Mail: Hans.Wessner@umweltdenken.de
Marktplatz 1
85229 Markt Indersdorf Markt Indersdorf, den 28.03.2016
 
 
 
 
Antrag: Kein Neubau einer nur vorläufigen Fäkalschlammannahmestation
 
 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion der Wählergruppe Um(welt)denken beantragt,

die nur für die Bauzeit für der Sanierung der Kläranlagen vorgesehene Station für die Klärschlammanlieferung nicht neu zu beschaffen

oder alternativ

Neukalkulation der Abwassergebühren mit Berücksichtigung der gesamten Sanierungskosten auch für die Fäkalschlammentsorgung

Begründung:

Bei der jetzigen Kalkulation der Gebühren für die Fäkalschlammentsorgung (aus Kleinkläranlagen) wurden nur die Kosten der Schlammbehandlungsanlagen in Höhe von 2,166 Mio. € in Ansatz gebracht. An den Kosten für die Verbesserung der Kläranlage in Höhe von zusätzlich 5.327 Mio. € werden die Betreiber von Kleinkläranlagen nicht beteiligt.

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 23.03.2016 wurden vom Ingenieurbüro Dr. Blasy- Dr. Øverland die Planungen zum Bauabschnitt 2A (Maschinentechnik, mechanische Reinigung) vorgestellt. Darin enthalten ist auch eine 'Neue Fäkalschlammpumpe mit Verrohrung', im Maschinenhaus. Der dort eingebrachte Fäkalschlamm wird über den Feinrechen und Sandfang in die Klärbecken eingeleitet.

Gemäß diesen Planungen wird für die Fäkalschlammentsorgung die gesamte Kläranlage, inklusive der Klärbecken benützt.

Auf Nachfrage wurde vom Bürgermeister erläutert, dass es sich bei dieser Planung nur um eine vorübergehende Anlage handelt. Nach Fertigstellung der Schlammbehandlungsanlagen wird der Fäkalschlamm aus den Kleinkläranlagen direkt in die Schlammbehandlung eingebracht, also nicht mehr in die Klärbecken eingeleitet.

Damit wird die jetzt neu beschaffte Anlage zur Einleitung des Klärschlammes, nach Fertigstellung der Schlammbehandlungsanlagen, nicht mehr benötigt.

Die Fraktion der Wählergruppe Um(welt)denken beantragt daher, die Kosten für die 'Neue Fäkalschlammpumpe mit Verrohrung' einzusparen und auf Beschaffung und Einbau zu verzichten. Für die noch verbleibende Bauzeit sollte der angelieferte Fäkalschlamm entweder mit der alten Anlage entsorgt, oder an andere Kläranlagen geliefert werden.

Sollte sich der Gemeinderat dennoch für die Neubeschaffung der Fäkalschlammannahmestation im Maschinenhaus entscheiden, beantragt die Wählergruppe Um(welt)denken die Neukalkulation der Abwassergebühren, die eine Beteiligung der Kleinkläranlagenbetreiber auch an den Investitionen für die Abwasserreinigung beinhaltet, da bei der Einleitung des Fäkalschlammes an der geplanten Stelle, die gesamte Kläranlage für die Fäkalschlammentsorgung benötigt wird.

Mit freundlichem Gruß

Hans Wessner
für die Fraktion der Wählergruppe Um(welt)denken



Information über die vom Gemeinderat am 21.10.2015 beschlossenen Gebührenerhöhungen (gegen die Stimmen der Um(welt)denker)

Vollständige Umlage über Gebührenerhöhungen gemäß Beschluss des Marktgemeinderates vom 21.10.2015

Gebühren pro m3 Abwasser (ohne Finanzierung über Verbesserungsbeiträge)
Zentrale Abwasserbeseitigung (Kanalanschluss)
bis 2014 1,81 €
2015 - 2017 +0,70 € 2,51 € Beschluß des Marktgemeinderates vom 21.10.2015
2018 - 2020 +1,39 € 3,90 € Gemäß vorliegender Kalkulation bereits jetzt bekannte Gebührenerhöhung ab 2018


Persönliche Erklärung von Georg Weigl zu seinem Rücktritt als Marktgemeinderat

Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen,

ich bin jetzt seit über 25 Jahren Mitglied im Indersdorfer Gemeinderat. In dieser Zeit mussten wir Um(welt)denker viele Niederlagen einstecken. Insbesondere in den Anfangsjahren gab es sehr viele Entscheidungen gegen uns bzw. gegen unsere Anträge. Wir haben all diese Abstimmungsniederlagen in der Regel mit Fassung getragen und die Beschlüsse so hingenommen, wie sie mehrheitlich gefasst wurden.

Der heutige Beschluss, auf mehrere Millionen € Verbesserungsbeiträge zu verzichten, hat im Vergleich zu allen vorhergehenden eine vollkommen andere Dimension. Bei der Finanzierung der Kläranlagensanierung geht es nicht um ein isoliertes Ereignis. Von diesem Beschluss wird die Haushaltslage in den kommenden Jahrzehnten abhängig sein. Dieser Beschluss mit der Fremdfinanzierung über Darlehen bis zu 8 Mio € ist nach unserem Dafürhalten besonders fatal, weil es bereits der zweite in diesem Jahr mit ähnlichen Auswirkungen ist. Auch für unser Glasfaser-Projekt haben wir bereits eine Kreditaufnahme in dieser Größenordnung beschlossen. Da wir hier allerdings alle miteinander keine andere Möglichkeit der Finanzierung gesehen haben, haben wir diese Entscheidung mitgetragen.

Bei der Finanzierung der Kläranlagensanierung verhält es sich allerdings anders. Hier gibt es die Möglichkeit der Finanzierung über Verbesserungsbeiträge. Diese Art der Finanzierung wird auch von allen Fachleuten wärmstens - oder richtiger gesagt dringend - empfohlen. Wir hatten uns dafür extra die Fachfrau des Bayer. Gemeindetages in eine GR-Sitzung eingeladen, welche dazu sehr eindeutig Stellung für die Finanzierung über Verbesserungsbeiträge bezogen hat.

Aus diesem Grund hat mich der plötzliche Sinneswandel von euch allen - insbesondere vom Bürgermeister - in der Vorberatung bei der GR-Sitzung Ende Juli komplett überrascht. Bis dahin sind wir immer davon ausgegangen, dass der größte Teil der Sanierungskosten über Verbesserungsbeiträge finanziert wird. In den Haushalten 2013, 2014 und 2015 war die Finanzierung der Kläranlagensanierung immer zu 2/3 über Verbesserungsbeiträge eingeplant. Und plötzlich durch die Vorlage der neuen Gebührenkalkulation ändert sich die Meinung. Erst nachträglich sind wir drauf gekommen, dass damals nur über die halbe Wahrheit der Gebührenkalkulation informiert wurde, eigentlich war es ja nur ein Drittel der Wahrheit (0,51 statt 1,52 €)

Seit dieser Sitzung im Juli ist der Entschluss bei mir gereift, dass ich unter diesen Bedingungen die Verantwortung für den Markt nicht mehr mittragen will. Der eben gefasste Beschluss war nun der Abschluss dieser Entwicklung.

Aus diesem Grund lege hier und jetzt mein Amt als Mitglied dieses Gemeinderates entsprechend Art. 48 GLkrWG (Abs. 1, Satz 2) nieder. Ich bitte um Verständnis für meine Entscheidung.

21.10.15
Georg Weigl



21.10.2015 Behandlung des Antrags vom 26.08.2015 in der Sitzung des Marktgemeinderats
Umlegung der Sanierungskosten für die Kläranlage über Verbesserungsbeiträge

Der Antrag die Sanierungskosten der Kläranlagen von ca. 8 Mio. € über Beiträge umzulegen wurde mit 6:13 Stimmen abgelehnt.
Für den Antrag stimmten die Gemeinderäte der Um(welt)denker und der SPD.

Der Folgeantrag der SPD die Sanierungskosten zu 50 % über Beiträge und zu 50 % über Gebühren umzulegen wurden ebenfalls mit 6:13 Stimmen abgelehnt.
Für den Antrag stimmten die Gemeinderäte der Um(welt)denker und der SPD.

Damit hat sich die Mehrheit für die langfristige Umlage der Kosten über eine Erhöhung der Abwassergebühren entschlossen.

Die Sanierungskosten müssen jetzt über den Zeitraum von 40 Jahren durch Kredite vorfinanziert werden. Gemäß vorliegender Kalkulation fallen dafür Zinsen in Höhe von 4,3 Mio. € an. Die Gesamtkosten der Maßnahme erhöhen sich damit auf

       Sanierungskosten: 8,0 Mio. €
Zinsen +4,3 Mio. €
12,3 Mio. €

Diese 12,3 Mio. € Gesamtkosten müssen vom Bürger bezahlt werden.

Verlierer dieses Beschlusses sind:
     - Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum gestiegene Gesamtkosten
     - Mieter
     - Bürger und Verwaltung der Gemeinde Markt Indersdorf hohe Verschuldung der Gemeinde
 
Gewinner dieses Beschlusses sind:
     - gewerbliche Vermieter Gebühren werden nicht vom Vermieter getragen
     - Eigentümer großer Geschoßflachen Umlage der Gebühren nicht nach m2 z. B. Gewerbeflächen im Gewerbegebiet
     - Betreiber von Kleinkläranlagen geringer Anteil der Fäkalschlammentsorgung
     - Banken 4,3 Mio. Zinseinnahmen


21.10.2015 Behandlung des Antrags vom 20.09.2015 in der Sitzung des Marktgemeinderats
Vorberatung des Nachtragshaushalts zur Finanzierung der Kläranlage vor der Entscheidung über die Finanzierungsform

Der Antrag zuerst die finanziellen Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt zu untersuchen und erst dann die Entscheidung über die Art der Finanzierung der Sanierung der Kläranlage zu treffen wurde von allen Mitgliedern des Gemeinderates, mit Ausnahme der 3 Stimmen der Wählergruppe Um(welt)denken (3:16) abgelehnt.

Und das, obwohl von der Kämmerei auf den hohen Schuldenstand und die hohe finanzielle Belastung hingewiesen wurde:

"...Es wird aber nochmals darauf hingewiesen, dass die Rücklagen in diesem Jahr vollkommen aufgebraucht werden. Der Schuldenstand der Gemeinde liegt derzeit am Ende des Jahres bei 5,87 Mio. €, davon 5,4 Mio. € für den Breitbandausbau. Für die weiterhin anfallenden Sanierungskosten der Kläranlage sowie neue Investitionsmaßnahmen ist davon auszugehen, dass neue Kreditaufnahmen erforderlich sind.

Die Tilgungsleistungen werden die Gemeinde in den nächsten Jahren sehr belasten. Risiken, wie die weitere konjunkturelle Entwicklung, das zukünftige Steueraufkommen und die allgemeine Preis- und Zinsentwicklung kann niemand voraussehen."

Der Haushaltsplan 2016 wird bis Januar/Februar 2016 erstellt. Die von uns beantragte Untersuchung der finanziellen Auswirkungen hätte keinen Mehraufwand für die Verwaltung bedeutet. Lediglich die Entscheidung, ob die Finanzierung über Beiträge oder Gebührenerhöhungen, oder über eine Mischung aus beiden erfolgen soll, hätte sich um 2-3 Monate verschoben.

Die jetzige Entscheidung (über eine Investitionssumme von 8 Mio. €), ohne Kenntnis der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt, halten wir für einen unverantwortlichen, wenn nicht sogar fahrlässigen Umgang mit Steuergeldern.



Pressemitteilung vom 18.10.2015

Wählergruppe Um(welt)denken
Gemeinderatsfraktion Markt Indersdorf
Wählergruppe Umweltdenken

Wählergruppe Um(welt)denken
Hans Wessner, Cyclostr. 43, 85229 Markt Indersdorf
Hans Wessner
Pressemitteilung
Telefon: 08136/937744
E-Mail: Hans.Wessner@umweltdenken.de
Markt Indersdorf, den 18.10.2015
 
 
 
 
Pressemitteilung der Wählergruppe Um(welt)denken:
Umlegung der Sanierungskosten für die Kläranlage über Gebühren
 
 

In der Bürgerversammlung am 17.09.2015 wurde die durch die Sanierungsmaßnahme verursachte Gebührenerhöhung in der Kalkulation 2015-2017 beim Abwasser mit 0,47 €/m3 angegeben, wenn keine Einmalbeiträge erhoben werden.

Im vom Bürgermeister dargestellten Beispiel eines Dreipersonenhaushalts mit einem Abwasseranfall von 35 m3 pro Person ergeben sich daraus jährliche Mehrkosten von lediglich ca. 50 € pro Jahr.

Diese Darstellung gibt aber nur einen Teil der Informationen wider.

In die Gebührenkalkulation 2015-2017 werden die Überschüsse von ca. 600 000 € aus den Vorjahren als gebührenmindernd mit eingerechnet. Diese Überschüsse stehen in der nächsten Gebührenkalkulation 2018-2020 nicht mehr zur Verfügung und führen daher zu einer Gebührenerhöhung von ca. 0,37 € pro m3 Abwasser.

Die weitaus größere Gebührensteigerung in 2018 ergibt sich aber aus dem Umstand, dass die Kosten der Sanierungsmaßnahme erst ab dem Jahr 2017 in der Kalkulation für den Zeitraum 2015-2017 berücksichtigt sind. Die tatsächliche Gebührenerhöhung durch die Sanierungsmaßnahme beträgt nicht 0,47 €, sondern 1,53 € pro m3 Abwasser.

In der Kalkulation 2015-2017 wurden diese 1,53 € des Jahres 2017 auf 3 Jahre aufgeteilt. Pro Jahr ergeben sich dann die vom Bürgermeister angegebenen ca. 0,47 € pro m3 Abwasser (genauer 0,51 €). Diese Aufteilung der Kosten eines Jahres auf 3 Jahre ist aber nur für 2015-2017 möglich. Bereits in der nächsten Kalkulation fallen die 1,53 € pro m3 Abwasser jedes Jahr an, also für 2 Jahre mehr.

Für die Gebühren der Jahre 2018-2020 ergibt sich damit folgende Situation:

Gebühren 2015-2017 pro m3 Abwasser   2,51 €
Wegfall Überschüsse aus den Vorjahren           +0,37 €
Umlage Sanierungskosten für 3 Jahre +1,02 € (0,51 € sind in den Gebühren 2015-2017 bereits enthalten)
Gebühren 2018-2020   3,90 € pro m3 Abwasser

Im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden nimmt Markt Indersdorf dann deutlich die Spitzenposition in den Abwassergebühren ein.

In obigem Beispiel des Bürgermeisters betragen die jährlichen Mehrkosten durch die Sanierungsmaßnahme dann bereits ab 2018 nicht mehr ca. 50 €, sondern ca. 150 € pro Jahr.

Sollte der Gemeinderat tatsächlich die Umlagen der gesamten Sanierungskosten über Gebühren beschließen, müssen die Ausgaben über Kredite vorfinanziert werden. Nach jetziger Kalkulation betragen die dafür anfallenden Zinsen ca. 4,3 Mio. €, die zusätzlich zu den ca. 8 Mio. € Sanierungskosten von den Bürgern getragen werden müssen. Die Gesamtkosten der Sanierung steigen, bei Umlage über Abwassergebühren damit von 8 Mio. € auf ca. 12,3 Mio. €.

Mit freundlichem Gruß

Hans Wessner
für die Fraktion der Wählergruppe Um(welt)denken




Information über Verbesserungsbeiträge und Gebührenerhöhungen

Vollständige Umlage über Verbesserungsbeiträge

Höhe der Verbesserungsbeiträge bei vollständiger Umlage (100 %)
Beitrags-
Finanzierungs-
quote
Zentrale Abwasserbeseitigung (Kanalanschluss) Dezentrale Fäkalschlammbeseitigung (Kleinkläranlagen)
Abwasser Niederschlagswasser Fäkalschlamm
Beitrag je m2
Geschossfläche
Beitrag je m2
Grundstücksfläche
Beitrag je m2
Geschossfläche
100 % 6,40 € + 0,15 € 1,75 €


Beispiel Reihenhaus: (mit Kanalanschluss)
200 m2 Geschossfläche, 450 m2 Grundstücksfläche
Verbesserungsbeitrag: 200 * 6,40 € + 450 * 0,15 € = 1347,50 €
Beispiel Bauernhaus: (mit Kleinkläranlage)
400 m2 Geschossfläche, Grundstücksfläche (kein Beitrag)
Verbesserungsbeitrag: 400 * 1,75 € = 700,00 €


Vollständige Umlage über Gebührenerhöhungen

zusätzliche Gebührenerhöhung für den Zeitraum 2015 - 2017 (ohne Finanzierung über Verbesserungsbeiträge)
Beitrags-
Finanzierungs-
quote
Zentrale Abwasserbeseitigung (Kanalanschluss) Dezentrale Fäkalschlammbeseitigung (Kleinkläranlagen)
Abwasser Niederschlagswasser Fäkalschlamm
zusätzliche Gebühr je m3
Abwasser
zusätzliche Gebühr je m2
versiegelte Grundstücksfläche
zusätzliche Gebühr je m3
Fäkalschlamm
0 % +0,47 € + +0,01 € +1,76 €


Beispiel obiges Reihenhaus
4 Personen, je 45 m3 Abwasser pro Jahr, versiegelte Fläche 100 m2
zusätzliche Gebühren bei Umlage der Sanierungskosten über Gebühren: 4 * 45 * 0,47 € + 100 * 0,01 €  = 85,60 € pro Jahr

Bei einer Laufzeit von 30 Jahren werden in obigem Beispiel 30 * 85,60 € = 2568,00 € mehr an Abwassergebühren bezahlt (Vergleich: einmaliger Beitrag 1347,50 €).
Nach ca. 16 Jahren hat sich der einmalige Beitrag amortisiert.
Die Mehrkosten von 1220,50 €, bei Umlage über Gebühren, entstehen im wesentlichen durch die Zinsen aufgrund der erforderlichen Vorfinanzierung der Sanierungskosten von ca. 8 Mio. € durch die Gemeinde.





Antrag vom 20.09.2015

Wählergruppe Um(welt)denken
Gemeinderatsfraktion Markt Indersdorf
Wählergruppe Umweltdenken

Wählergruppe Um(welt)denken
Hans Wessner, Cyclostr. 43, 85229 Markt Indersdorf
Hans Wessner
An den
Markt Markt Indersdorf Telefon: 08136/937744
Herrn Bürgermeister Franz Obesser E-Mail: Hans.Wessner@umweltdenken.de
Marktplatz 1
85229 Markt Indersdorf Markt Indersdorf, den 20.09.2015
 
 
 
 
Antrag: Vorberatung des Nachtragshaushalts zur Finanzierung der Kläranlage vor der Entscheidung über die Finanzierungsform
 
 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in der Informationsveranstaltung zur Kläranlage am 17.09.2015 wurde vorgeschlagen, die Sanierungskosten der Kläranlage über eine langfristige Anhebung der Abwassergebühren zu finanzieren. Die Erhebung von Beiträgen ist nicht geplant.

Über die endgültige Art der Finanzierungsform soll in der Sitzung des Marktgemeinderates im Oktober entschieden werden.

Gemäß diesem Vorschlag ist eine Vorfinanzierung der Sanierungskosten von ca. 8 Mio. € durch die Gemeinde erforderlich. Dies hat extreme Auswirkungen auf die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde.

Bei den bisherigen Planungen ist der gesamte Gemeinderat von einer 2/3 Umlage der Sanierungskosten über Beiträge ausgegangen. Im derzeit gültigen Haushalts- und Investitionsplan (einstimmig beschlossen im April 2015) sind Einnahmen durch Beiträge von ca. 4.4 Mio. € eingeplant. Mit der jetzt vorgeschlagenen Umlage über die Abwassergebühren fallen diese Einnahmen weg. Die bisher geplanten Investitionen sind damit nicht mehr möglich. Die Erstellung eines neuen Haushalts- und Investitionsplanes (Nachtragshaushaltsplan) ist zwingend erforderlich.

Daher beantragen wir die

- Erstellung des erforderlichen Nachtragshaushaltsplans und
- die Vorberatung über die darin enthaltenen Einsparungen und Kreditaufnahmen im Gemeinderat, vor der Entscheidung über die endgültige Finanzierungsform.

Die Genehmigungsfähigkeit der geplanten Kreditaufnahmen sollte vorab mit dem Landratsamt abgestimmt sein.

Vor der Entscheidung über das endgültige Finanzierungsmodell der Kläranlage sollten die damit verbundenen Einsparungen und Kreditaufnahmen dem Gemeinderat bekannt sein.

Nur so können die tatsächlichen Auswirkungen auf die weitere Entwicklung der Gemeinde abgewogen werden.

Mit freundlichem Gruß

Hans Wessner
für die Fraktion der Wählergruppe Um(welt)denken



Antrag vom 26.08.2015

Wählergruppe Um(welt)denken
Gemeinderatsfraktion Markt Indersdorf
Wählergruppe Umweltdenken

Wählergruppe Um(welt)denken
Hans Wessner, Cyclostr. 43, 85229 Markt Indersdorf
Hans Wessner
An den
Markt Markt Indersdorf Telefon: 08136/937744
Herrn Bürgermeister Franz Obesser E-Mail: Hans.Wessner@umweltdenken.de
Marktplatz 1
85229 Markt Indersdorf Markt Indersdorf, den 26.08.2015
 
 
 
 
Antrag: Umlegung der Sanierungskosten für die Kläranlage über Verbesserungsbeiträge
 
 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion der Wählergruppe Um(welt)denken beantragt,

die für die Sanierung der Kläranlage entstehenden Kosten komplett über Beiträge umzulegen und nicht über langfristig erhöhte Abwassergebühren

Begründung:

Eine Umlage der Sanierungskosten über erhöhte Abwassergebühren hat, gegenüber der Umlage über einmalige Beiträge, beträchtliche Nachteile für Bürger und Gemeinde.

Überschuldung / Handlungsunfähigkeit der Gemeinde

Die Kosten für die Sanierung der Kläranlage belaufen sich auf ca. 8 Millionen €.
Diese Kosten müssen zwingend auf die beteiligten Grundstücke umgelegt werden, egal ob über die Erhebung einmaliger Beiträge oder über eine langfristige Erhöhung der Abwassergebühren. In jedem Fall sind diese Kosten vom Bürger zu tragen.

Durch die aktuell laufenden Investitionen, vor allem durch den Bau des Glasfasernetzes, ist der Gemeindehaushalt bereits stark belastet. Der Schuldenstand bis Ende 2015 (ohne Kläranlage) wird dadurch das Rekordniveau von ca. 7 Millionen € erreichen (gegenüber 650 000 € Ende 2014).

In den Jahren 2002 und 2003 lag der Schuldenstand der Gemeinde bei ca. 5 Millionen €. Bereits bei diesem Schuldenstand mussten damals die Zuschüsse an Vereine stark reduziert werden, Straßensanierungen, die Fertigstellung des Feuerwehrhauses und andere Investitionen waren nicht mehr möglich.

Bei Umlage der Kosten für die Kläranlage über die langfristige Erhöhung der Abwassergebühren müssen diese 8 Millionen € durch die Gemeinde über einen Zeitraum von ca. 30 Jahren vorfinanziert werden.

Dies ist nur möglich über eine weitere Kreditaufnahme in mehrfacher Millionenhöhe und durch massive Einsparungen der geplanten Ausgaben.

Bereits in Vorplanung befindliche größere Investitionen, wie z. B. die Sanierung des Marktplatzes (1,15 Mio. €), der Bau des Feuerwehrhauses in Niederroth (0,70 Mio. €) oder auch der Bau eines Kunstrasenplatzes (0,36 Mio. €) werden dadurch gefährdet bzw. in absehbarer Zeit unmöglich sein.

Wünschenswerte Verbesserungen, wie Straßensanierungen, der weitere Ausbau von Geh- und Radwegen, Zuschüsse und Bürgschaften für Vereine usw. werden auf ein Minimum eingeschränkt werden müssen.

Und dies, ohne erkennbare Vorteile für die Bürger. Die Kosten müssen in jedem Fall durch die Bürger der Gemeinde getragen werden. Im Falle der Vorfinanzierung durch die Gemeinde (bei Umlagen über die Abwassergebühren) erhöhen sich die Gesamtkosten noch um die dann hinzukommenden Zinsen.

Daher beantragt die Wählergruppe Um(welt)denken die Sanierungskosten über Verbesserungsbeiträge umzulegen.

Mit freundlichem Gruß

Hans Wessner
für die Fraktion der Wählergruppe Um(welt)denken