Antrag zur Anpassung der Kindergartengebühren unter Beibehaltung der Einkommensstaffelung





29.06.2005: Beschluss des Marktgemeinderats vom 29.06.2005
- Die soziale Staffelung nach dem Einkommen der Erziehungsberechtigten wird aufgehoben
- Bis zu einer Buchungszeit von 8 Stunden wird ein fester Stundensatz von 13.00 € eingeführt
- Der Antrag der Wählergruppe Um(welt)denken wird abgelehnt
Abstimmungsergebnis: 15:4

Trotz der Niederlage bei der Abstimmung zur sozialen Staffelung der Gebühren hat unsere Intervention doch eine deutliche Reduzierung der Gebühren gegenüber dem in der Sitzung des Marktgemeinderates im Februar 2004 vorgeschlagenen Gebühren bewirkt.

Gegenüberstellung der im Februar 2004 von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebühren und den Gebühren nach jetziger Beschlusslage

Buchungsstunden

4 5 6 7 8 9 10
Vorschlag vom Februar 2005 70.00 € 80.00 € 95.00 € 105.00 € 105.00 € 105.00 € 105.00 €
jetziger Beschluss 52.00 € 65.00 € 78.00 € 91.00 € 104.00 € 109.00 € 109.00 €

Gegenüber der einkommensabhängigen Gebührenstaffelung ergibt sich aus der jetzigen Gebührenordnung eine Steigerung von +95 % (40.00 € auf 78.00 €) für die Familien mit geringem Einkommen. Dies wurde gegen die Stimmen der Um(welt)denker verabschiedet.




14.03.2005: Erläuterungen zum Antrag vom 14.03.2005

Ab dem Kindergartenjahr September 2003 wurden die Kindergartengebühren bereits um ca. 26.3 % erhöht. Aufgrund der angespannten finanziellen Lage der Marktgemeinde und der großen Defizite im Bereich der Kindertagesstätten wurde im Mai 2004 vom Marktgemeinderat eine weitere Erhöhung der Elternbeiträge um etwa 20 % beschlossen. Zur Abfederung der sozialen Härten bei einkommensschwachen Familien wurden die neuen Gebühren einkommensabhängig gestaffelt. Familien mit geringerem Einkommen hatten damit die Möglichkeit, unter Nachweis Ihres Einkommens, auf die Kindergartengebühren eine Ermäßigung von bis zu 60 % auf den normalen Gebührensatz von
16.67 €/Stunde zu erhalten. Aufgrund der nicht bekannten Einkommenstruktur der Familien war bei Beschluss die genau zu erwartende Einnahmemehrung nicht vorauszusehen. Daher wurde gleichzeitig mit der Einführung beschlossen die Gebühren nach einer Anlaufphase an die geforderte 20 %ige Erhöhung anzupassen.

Obwohl Gemührenermäßigungen nur mit Offenlegung des Einkommens beantragt werden konnte wurde die neue Gebührenordnung mit hoher Akzeptanz angenommen. Zwei Drittel aller Elten nutzten die Gebührenermäßigung, ein Drittel aller Eltern müssen mit einem Jahreseinkommen von weniger als 20000 € auskommen und kamen daher in den Genuss der maximalen Ermäßigung von 60 %. Die Einkommenstaffelung der Elternbeiträge war daher, aus Sicht der Um(welt)denker ein voller Erfolg. Gerade für diese Geringverdiener war die Staffelung gedacht.

Die gewollte 20 %ige Erhöhung konnte aber, gerade wegen der großen Resonanz, mit dem eingeführen Gebührensatz von 16.67 €/Stunde nicht erreicht werden. Die Gebühren waren also nach Beschluss vom Mai 2004 erneut anzupassen.

Zur Sitzung im Februar 2005 schlug daher die Verwaltung vor die Gebühren an die Gebühren des Kindergartens St. Vinzenz anzupassen. Der neue, überraschende Vorschlag dazu lautete die Einkommenstaffelung wieder aufzuheben und die Gebühren für die verlängerte Kindergartengruppe (6 Stunden/Tag) auf 95.00 € anzuheben (siehe auch Vorschlag der Verwaltung vom 26.02.2005 (letzte Zeile unseres Antrags)). Gerade für die einkommensschwächsten hätte dieser Vorschlag eine Erhöhung von +137 % (von 40.00 € auf 95.00 €), bei gleichzeitiger Senkung der Gebühren für die einkommenstärksten Familien um 5 % (von 100.00 € auf 95.00 €). Insgesamt hätte die damit erreichte Gebührenerhöhung nochmals weitere ca. 32 % betragen, also weit mehr als im Mai 2004 beschlossen.

Dies wollten die Um(welt)denker nicht mittragen.

Mit unserem Antrag sollte die im Mai 2004 vom Marktgemeinderat beschlossene Gebührenerhöhung gerade erreicht, aber nicht überschritten werden. Die sehr akzeptierte soziale Komponente sollte erhalten bleiben, allerdings mit Reduzierung des maximal möglichen Gebührennachlasses für Geringverdiener von 60 % auf maximal 43 %. Die erforderliche Erhöhung bei den besser verdienenden Eltern wäre damit auf 2 % begrenzt geblieben.




Kindertagesstätten gemäß dem Beschluss des Marktgemeinderates vom 26.05.2004.
14.03.2005: Antrag zur Anpassung der Gebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertagesstätten gemäß dem Beschluss des Marktgemeinderates vom 26.05.2004.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in Fortführung der Diskussionen um die Anhebung der Gebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertagesstätten stellt die Wählergruppe Um(welt)denken folgenden Antrag zur Gebührenanpassung mit der Bitte diesen in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses vorzuberaten.

Vorgeschichte

Mit Beschluss vom 23.10.2002 wurden die Benutzungsgebühren der gemeindlichen Kindertagesstätten ab 09/2003 von 9.50 €/Std. auf 11.00 €/Std. und von 11 auf 12 beitragspflichtige Monate erhöht. Zusammen eine Erhöhung der Gebühren um ca. 26.3 %.

Aufgrund der weiterhin angespannten finanziellen Lage der Marktgemeinde und der großen Defizite der gemeindlichen Kindertagesstätten wurde in der Sitzung am 26.05.2004 eine weitere Erhöhung um ca. 20 % ab dem Kindergartenjahr 09/2004 beschlossen. Zur Abfederung von sozialen Härten wurde zusammen mit dieser weiteren Gebührenerhöhung eine nach Einkommen gestaffelte Benutzungsgebühr eingeführt. Absicht war Familien mit geringem Einkommen (Alleinverdiener, Geringverdiener) zu entlasten. In Anbetracht der nicht mehr unerheblichen Gebühren ist diese soziale Komponente nach Meinung der Wählergruppe Um(welt)denken zwingend erforderlich um gerade einkommensschwachen Familien die Benutzung der gemeindlichen Kindertagesstätten erträglich zu machen.

Die anfänglich befürchteten Probleme mit der Bestimmung des Einkommens der Familien haben sich als weitgehend unbegründet herausgestellt. Die Belegung der Kindertagesstätten zeigt, dass mindestens 2/3 der Familien die einkommensabhängige Gebührenstaffelung nutzen. Ca. 1/3 der Kinder entfallen dabei auf die unterste Einkommensgrenze (67 von 197 Kindern), ca. 1/3 auf den Bereich mit mittlerem Einkommen (67 von 197 Kindern) und 1/3 auf die obere Einkommensgrenze (63 von 197 Kindern). Aufgrund dieser Verteilung ist die angesetzte Einkommensstaffel als durchaus gelungen zu erachten.

Die nun in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 23.02.2005 dargestellte Gebührenanpassung an die Gebühren des Kindergartens St. Vinzenz bedeutet eine nicht tragbare Gebührenerhöhung für die Familien mit geringem Einkommen. In der verlängerten Gruppe ergäbe sich damit eine Gebührenerhöhung von 137 % (von jetzt 40.00 € auf 95.00 €) für die 62 Familien mit geringem Einkommen, bei gleichzeitiger Gebührenreduzierung von 5 % (von jetzt 100.00 € auf 95.00 €) bei den 54 Familien mit gutem Einkommen.

Damit wird nur die Einheitlichkeit der Gebührensätze zwischen freiem Träger und dem gemeindlichen Angebot erreicht. Die Erhöhung bedeutet aber, gerade für die unteren Einkommensschichten, eine unsoziale Härte. Mit einer weiteren durchschnittlichen Erhöhung von über 32 % (Erhöhung gegenüber der jetzigen Gebührenstaffelung mit jetziger Belegung) geht sie zudem weit über das beabsichtigte Ziel einer durchschnittlichen 20 %igen Erhöhung hinaus.

Antrag:

Die Wählergruppe Um(welt)denken beantragt daher an dem Beschluss vom 26.05.2004 (ca. 20 %ige Erhöhung) festzuhalten, unter Beibehaltung der vor einem Jahr aus gutem Grunde eingeführten Einkommensstaffelung.

Dazu soll die Monatsgebühr je täglicher Buchungsstunde geringfügig (um 2 %) auf 17.00 € erhöht werden. Allerdings schlagen wir zusätzlich eine deutlich geringere einkommensabhängige Ermäßigung vor. Diese soll nur noch maximal 44 % (statt bisher 60 %) betragen. Damit ergibt sich bei Familien mit geringem Einkommen ein Gebührenanstieg von bis zu 42.5 %. Die daraus resultierende Gebührenstaffel im Vergleich zu den bisherigen Gebühren ist in Anlage 2 'Buchungsgebühren' dargestellt.

Mit den am 26.05.2004 eingeführten Gebühren wurde bereits eine Erhöhung von ca. 5 % erreicht (siehe Vorlage zur Sitzung des Marktgemeinderates vom 10.11.2004). Mit dem nun vorgeschlagenem Gebührenmodell erhält man bei jetziger Belegung eine weitere Erhöhung um 15 % (Berechnung der Gebühren siehe Anlage 1 'Berechnung der Mehreinnahmen').

Begründung

Die finanzielle Lage der Marktgemeinde und die beträchtlichen Defizite der gemeindlichen Kindertagesstätten erfordern eine weitere Erhöhung der Benutzungsgebühren.

Mit dem vorgeschlagenen Gebührenmodell

1. erreichen wir die bereits für das laufende Kindergartenjahr beabsichtigte Gebührenmehrung von 20 % (5 % mit der jetzigen Staffel zzgl. weitere 15 % durch die vorgeschlagene Gebührenerhöhung).
2. werden die Gebühren für Geringverdiener deutlich stärker angehoben (+42.5 %) als bei Gutverdienern (+2 %). Dies bedeutet eine Annäherung an die Gebühren von St. Vinzenz und stellt einen vertretbaren Kompromiss zwischen sozialer Verantwortung und dem Zwang aufgrund der finanziellen Lage der Marktgemeinde dar.
3. wird der seit vielen Jahren von der Gemeinde praktizierte einheitliche Stundensatz beibehalten.

Die in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 23.02.2005 vorgeschlagenen Gebühren mit Stundensätzen von 17.50 €/Std. für die ersten vier Stunden (4 Std. kosten 70.00 € monatlich) bis zu 2.50 €/Std. für die letzten vier Stunden (Erhöhung der Gebühr von 95.00 € für 6 Std. auf 105.00 € für 10 Std., also 10.00 € für vier Stunden) unterstützt den Trend, die Kinder möglichst lange im Kindergarten zu betreuen ohne die dafür tatsächlich anfallenden Kosten anzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Weigl                 Hans Wessner



Berechnung der Mehreinnahmen Anlage 1









14.03.2005

Einkommen

Anzahl Kinder*) Gebühr für die verlängerte Gruppe
Einnahmen pro Jahr





6 Tagesstunden








Alt Neu
Alt Neu

0.00 € - 20,000.00 € 61.8 40.00 € 57.00 € +42.5% 29,664.00 € 42,271.20 €

20,000.01 € - 25,000.00 € 19.1 50.00 € 64.50 € +29.0% 11,460.00 € 14,783.40 €

25,000.01 € - 30,000.00 € 14 60.00 € 72.00 € +20.0% 10,080.00 € 12,096.00 €

30,000.01 € - 35,000.00 € 8 70.00 € 79.50 € +13.6% 6,720.00 € 7,632.00 €

35,000.01 € - 40,000.00 € 8.3 80.00 € 87.00 € +8.8% 7,968.00 € 8,665.20 €

40,000.01 € - 45,000.00 € 5 90.00 € 94.50 € +5.0% 5,400.00 € 5,670.00 €

45,000.01 € - 54 100.00 € 102.00 € +2.0% 64,800.00 € 66,096.00 €


Summen:

170.2


136,092.00 € 157,213.80 €


+15.5%









Einkommen

Anzahl Kinder*) Gebühr für die Ganztagesgruppe
Einnahmen pro Jahr





9.5 Tagesstunden








Alt Neu
Alt Neu

0.00 € - 20,000.00 € 5 63.33 € 90.25 € +42.5% 3,800.00 € 5,415.00 €

20,000.01 € - 25,000.00 € 2 79.17 € 102.13 € +29.0% 1,900.00 € 2,451.00 €

25,000.01 € - 30,000.00 € 6.6 95.00 € 114.00 € +20.0% 7,524.00 € 9,028.80 €

30,000.01 € - 35,000.00 € 3 110.83 € 125.88 € +13.6% 3,990.00 € 4,531.50 €

35,000.01 € - 40,000.00 € 1 126.67 € 137.75 € +8.8% 1,520.00 € 1,653.00 €

40,000.01 € - 45,000.00 € 0 142.50 € 149.63 € +5.0% 0.00 € 0.00 €

45,000.01 € - 9 158.33 € 161.50 € +2.0% 17,100.00 € 17,442.00 €


Summen:

26.6


35,834.00 € 40,521.30 €


+13.1%

Steigerung gesamt: verlängerte Gruppe Tagesgruppe Summe

Alt 136,092.00 € 35,834.00 € 171,926.00 €



Neu 157,213.80 € 40,521.30 € 197,735.10 € +15.0%

*) Quelle: Vorlage zur Sitzung des Marktgemeinderates vom 23.02.2005 (Grafik)


Buchungsgebühren Anlage 2

14.03.2005
vor 09/2003:
9.50 €/Std. für 11 Monate 52.25 €
ab 09/2003:
11.00 €/Std. für 12 Monate (+26.3 %) 66.00 €

ab 09/2004:
weitere 20 %ige Erhöhung beabsichtigt
Alt

Tagesstunden
Einkommen

1 4 5 6 7 8 9 10
0.00 € - 20,000.00 € 6.67 € 26.67 € 33.33 € 40.00 € 46.67 € 53.33 € 60.00 € 66.67 €
20,000.01 € - 25,000.00 € 8.33 € 33.33 € 41.67 € 50.00 € 58.33 € 66.67 € 75.00 € 83.33 €
25,000.01 € - 30,000.00 € 10.00 € 40.00 € 50.00 € 60.00 € 70.00 € 80.00 € 90.00 € 100.00 €
30,000.01 € - 35,000.00 € 11.67 € 46.67 € 58.33 € 70.00 € 81.67 € 93.33 € 105.00 € 116.67 €
35,000.01 € - 40,000.00 € 13.33 € 53.33 € 66.67 € 80.00 € 93.33 € 106.67 € 120.00 € 133.33 €
40,000.01 € - 45,000.00 € 15.00 € 60.00 € 75.00 € 90.00 € 105.00 € 120.00 € 135.00 € 150.00 €
45,000.01 € - 16.67 € 66.67 € 83.33 € 100.00 € 116.67 € 133.33 € 150.00 € 166.67 €


Beantragte neue Gebührenstaffel
Neu

Tagesstunden
Einkommen

1 4 5 6 7 8 9 10
0.00 € - 20,000.00 € 9.50 € 38.00 € 47.50 € 57.00 € 66.50 € 76.00 € 85.50 € 95.00 €
20,000.01 € - 25,000.00 € 10.75 € 43.00 € 53.75 € 64.50 € 75.25 € 86.00 € 96.75 € 107.50 €
25,000.01 € - 30,000.00 € 12.00 € 48.00 € 60.00 € 72.00 € 84.00 € 96.00 € 108.00 € 120.00 €
30,000.01 € - 35,000.00 € 13.25 € 53.00 € 66.25 € 79.50 € 92.75 € 106.00 € 119.25 € 132.50 €
35,000.01 € - 40,000.00 € 14.50 € 58.00 € 72.50 € 87.00 € 101.50 € 116.00 € 130.50 € 145.00 €
40,000.01 € - 45,000.00 € 15.75 € 63.00 € 78.75 € 94.50 € 110.25 € 126.00 € 141.75 € 157.50 €
45,000.01 € - 17.00 € 68.00 € 85.00 € 102.00 € 119.00 € 136.00 € 153.00 € 170.00 €



Vorschlag in Sitzungsvorlage des Marktgemeinderates vom 23.02.2005
(in Anlehnung an St. Vinzenz)


70.00 € 80.00 € 95.00 € 105.00 € 105.00 € 105.00 € 105.00 €